Chronik

ÖBB-Stromversorgung vor Gericht

Eine Stromversorgungsleitung für die Bahnstrecke zwischen Villach Warmbad und St. Veit an der Glan ist ein Fall für das Gericht. Ein Anrainer in Wernberg klagte und bekam in erster Instanz am Landesgericht Klagenfurt Recht. Die Leitung darf demnach nicht in der jetzigen Form über sein Grundstück verlaufen.

Die 110-KV-Leitung wurde vor mehr als 60 Jahren errichtet. Sie ist der Stromlieferant für die ÖBB-Oberleitungen zwischen Villach und St. Veit an der Glan. Die damalige Betriebsbewilligung war befristet, da es bauliche Mängel gegeben haben soll. Bis heute ist es ein Streitfall, ob die Leitung bewilligt ist oder nicht. Zudem hätten die ÖBB bis heute keine Entschädigung an die Eigentümer gezahlt, über deren Grundstück die Leitung verläuft, sagte der Anwalt Wolfgang List, der einen der Anrainer vertritt und geklagt hat.

Fast 3.000 betroffene Grundstückseigentümer

Im Jahr 2015 bekamen die fast 3.000 Grundstückseigentümer einen Dienstbarkeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt, sagte List. Sein Mandant, Herr K. aus Wernberg, habe diese Vertrag nicht unterschrieben. Daraufhin hätten die ÖBB geklagt, damit sie die Leitung über das Grundstück spannen und betreiben dürfen.

Das Landesgericht für Zivilsachen in Wien stellte daraufhin fest, dass den ÖBB das Recht zustehe, das Grundstück von Herrn K. auf einer Höhe zwischen 8,60 Meter und 13,20 Meter zu überspannen, die Leitung zu betreiben und instand zu halten.

Leitung höher gespannt, als Gericht erlaubt

Allerdings überspanne die Leitung das Grundstück von Herrn K in einer Höhe bis zu knapp 24 Metern, sagte List. Herr K. habe daher eine Unterlassungsklage beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht und jetzt recht bekommen.

In dem Urteilsspruch werden die ÖBB aufgefordert, die Leitung binnen 90 Tagen abzureißen, außer diese verläuft ausschließlich in einer Höhe zwischen 8,60 Meter und 13,20 Meter.

Berufung vor Oberlandesgericht Graz möglich

Die ÖBB haben nun die Möglichkeit beim Oberlandesgericht Graz gegen das Urteil zu berufen. Eine Stellungnahme der ÖBB gab es vorerst nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle, sagte ein Sprecher der ÖBB. Bei der betroffenen Leitung handle es sich im übrigen um eine von mehreren Leitungen, die die Stromversorgung der ÖBB sichern könne.