Navigationssystem zeigt Straßenkarte von Klagenfurt
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Im Ausland drohen Strafen für Radarwarner

Mit dem Navi in das Ausland – was eine Erleichterung für Autofahrer ist, kann Probleme machen: Die handelsüblichen Navigationsgeräte, die vor Radarkästen warnen, sind beispielsweise in Deutschland oder in der Schweiz verboten. Auch wer mit einem abgelaufenen Reisepass aufgehalten wird muss mit Schwierigkeiten rechnen.

Fast jedes Navigationsgerät ist mit der Radar-Warn-Funktion ausgestattet, aber sobald man damit im Ausland unterwegs ist, könnte man bei Polizeikontrollen Erklärungsbedarf haben, warnt ÖAMTC- Rechtgsexpertin Isabella Messner: „Alle Arten von Radarwarngeräten, auch die bei uns erlaubten, sind in Deutschland, in Irland, in der Slowakei, in der Schweiz, in Bosnien Herzegowina und in Mazedonien verboten.“

Strafen zwischen 75 und 200 Euro

Werden Autofahrer in diesen Ländern aufgehalten und ein Polizist kann ihnen nachweisen, dass die Radarwarnfunktion aktiv ist, sind Strafen wahrscheinlich. In Deutschland beträgt sie 75 Euro, in der Schweiz bis zu 200 Euro. Laut Mesner dürfen die Beamten zusätzlich das Gerät einziehen und zerstören. „Sie wollen das nicht, dass irgendwelche Geräte, die im Auto die GPS-Geräte verwenden, irgendwelche fixen oder mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte anzeigen.“ Die Einstellungen seien am GPS-gesteuerten Gerät zu deaktivieren, sagt die Juristin.

Navigationssystem mit Einstellung für mobile Radaranlagen
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Bei Fahrten in bestimmte Länder ist die Radarwarnfunktion zu deaktivieren

Vorsicht mit abgelaufenen Reisepässen

Die Mitführpflichten sind im Großen und Ganzen im Ausland die selben wie hierzulande: neben Verbandskasten, Warndreieck, Warnwesten und Ersatzlampen werden auch Reisepässe mit besonderer Genauigkeit kontrolliert, sagt Isabella Messner: „Auch wenn er in der fünfjährigen Toleranzfrist ist sollte man nicht mehr damit ins Ausland fahren. Er ist zwar anerkannt, aber man könnte Probleme damit bekommen.“

Erste Hilfe Set und Ersatzglühbirnen im Kofferraum von Pkw
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Diese Gegenstände fallen in den meisten Ländern unter die Mitführpflicht

Wenn man glaubt, bei den ausländischen Grenzkontrollen sei man trotz abgelaufener Reisepässe gut weitergekommen, stehen immerhin noch die Kontrollen bei der Rückreise nach Österreich bevor. Gerade hier gebe es immer wieder Probleme, wie Urlauber berichten würden, sagt Juristin Isabella Messner.

Radaranlage am Straßenrand von Autobahn
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Radargeräte entlang der A2-Südautobahn

Keine Toleranzfristen für Kinderpässe

Reisepässe für Kinder haben keine Toleranzfristen. Sie sollten daher immer mit einem gültigen Pass unterwegs sein.

Ab der Geburt bis zum zweiten Lebensjahr gibt es einen Reisepass, der zwei Jahre lang gültig ist und genau mit Ende des Stempels abläuft. „Das Kind darf danach nicht mehr über die Grenze fahren“, sagt Messner.

Isabella Messner vom ÖAMTC arbeitet am Schreibtisch
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Isabella Messner vom ÖAMTC