Politik

Republik klagt vier Kärntner Wahlleiter

Im Zusammenhang mit der Hofburg-Stichwahl 2016 hat die Republik den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) sowie die Bezirkshauptleute von Hermagor, Villach-Land und Wolfsberg geklagt. Es geht um 36.000 Euro Schadenersatz pro Person für die aufgehobene Bundespräsidentenstichwahl. Österreichweit gibt es noch 13 weitere Klagen.

Die 17 Wahlleiter in ganz Österreich hätten den Schadenersatz bis Ende Juni an die Republik zahlen sollen. Weil sie nicht gezahlt haben, kam es am Montag zur Klage der Finanzprokuratur. Der Anwalt des Villacher Bürgermeisters, Meinhard Novak, sagte,Bürgermeister Albel werde die 36.000 Euro nicht zahlen.

Anwalt Novak: Verfahren könnte über Jahre gehen

Novak sagte, er werde die Klage beeinspruchen und durch alle Instanzen gehen. Dieses Verfahren könne Jahre dauern, sagte Novak. Der Verfassungsgerichtshof habe die Wahl letztlich auch nicht wegen der Fehlleistungen der Wahlbehörden aufgehoben, sondern weil die Wahlergebnisse zu früh an die Medien weitergegeben worden seien, sagte der Anwalt.

Im Übrigen sei auch die Klage der FPÖ, die von der Republik die Wahlkampfkosten, die durch die Wahlwiederholung entstanden sind, ersetzt haben wollte, abgewiesen worden.

Auch andere Bezirkshauptleute wollen nicht zahlen

Auch die drei anderen betroffenen Kärntner Wahlleiter werden trotz der Klage nicht zahlen. Die Bezirkshauptleute von Wolfsberg und Villach-Land, Georg Fejan, und Bernd Riepan kündigten im Gespräch mit dem ORF Kärnten Einspruch an. Der Bezirkshauptmann von Hermagor, Hermann Pansi, sagte, die Klage sei unbegründet und unberechtigt, eine Wahl könne niemals einen Schaden hervorrufen.

Der Prozess im Juli 2018 gegen den Villacher Bürgermeister Albel und neun weitere Beschuldigte endete mit neun Verurteilungen und einem Freispruch. Albel selbst wurde zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt – mehr dazu in Hofburg-Stichwahl: Neun Schuldsprüche (kaernten.ORF.at; 26.7.2019). Der Anwalt des Villacher Bürgermeisters kündigte bereits an, die Klage werde bekämpft.