Redaktionelle Mitteilung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Freisprüche in den Hypo-Prozessen „Blok 67“ und „Hiltop“ gegen sechs Angeklagte vollinhaltlich.

In den Fällen ging es um mögliche Untreue bei Kreditvergaben für kroatische Projekte. Angeklagt waren die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, der Steuerberater Hermann Gabriel sowie drei kroatische Geschäftsleute – mehr dazu in Hypo-Prozess: Sechs Freisprüche erfolgt (kaernten.ORF.at; 1.12.2018) und Hypo-Prozess: Expertise zu „Blok 67“ berichtigt(kaernten.ORF.at; 30.1.2018).

Bei der Verhandlung entschuldigte sich die Richterin damals für die Anklagebehörde, sie sah den Objektivitätsgrundsatz verletzt. Die Kreditvergaben seien wirtschaftlich vertretbar gewesen. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass Kulterer oder Striedinger die übergeordneten Gremien getäuscht und so zur Bewilligung der Kredite veranlasst hätte, so die Richterin im Dezember. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der OGH wies diese nun zurück, sie „verfehlt ihr Ziel“. Die Freisprüche sind sohin rechtskräftig.