Landesgericht Klagenfurt außen im Sommer
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Gericht

Geldstrafe für Besitz von Kriegsmaterial

Wegen des Besitzes von Kriegsmaterial sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein Kroate und ein Österreicher schuldig gesprochen worden. Die beiden Männer, bis dahin unbescholten, waren geständig und reumütig. Beide wurden zu einer Geldstrafe in Höhe von mehr als 7.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es sei ein Riesenblödsinn gewesen und im Nachhinein völlig unerklärlich für sie, erklären beide Männer reumütig vor Richter Mathias Pollak. Das Ganze tue ihnen extrem leid und sie würden nie wieder etwas derartiges machen, sagten die 39 und 23 Jahre alten Männer. Angefangen habe alles in einer Nacht im Winter, in der viel Alkohol geflossen sei. Die beiden Arbeiter, die beide im Tunnelbau beschäftigt sind, gaben an, man habe über schlichtweg alles geredet, über die Arbeit, über Frauen und schließlich auch über Kriegswaffen, die der 39-Jährige Kroate im Haus seine Ehefrau in Kroatien einmal gefunden habe.

Aus für Waffentransport am Grenzübergang

Das habe den 23 Jahre alten Arbeitskollegen damals enorm interessiert. Er fragte, ob der Kroate das funktionsfähige, vollautomatische Sturmgewehr und die beiden funktionsfähigen Splittergranaten nicht nach Österreich mitbringen könnte, er würde sie ihm um 1.000 Euro abkaufen.

Als der 39-Jährige daheim in Kroatien war, sei es ihm wieder eingefallen und er habe die Waffen ins Auto gepackt. Bei der Einreise nach Österreich am Grenzübergang Karawankentunnel, am 28. Februar, war der Waffentransport jedoch beendet. Der Mann wurde kontrolliert, die Waffen wurden gefunden und beschlagnahmt. Der Kroate wurde festgenommen.

Mildernd: Unbescholtenheit und Geständnis

Es sei eine sehr blöde Idee gewesen, stellt Richter Mathias Pollak fest. Ob er denn mit dem Sturmgewehr hätte schießen wollen, fragte er den 23-Jährigen Zweitangeklagten, der seinen Kollegen zur Einfuhr nach Österreich überredet hatte. Natürlich niemals, bekräftigte dieser. Er sei zwar Jäger, aber das hätte er nie getan.

Die Unbescholtenheit der Männer und ihr Geständnis führen zu einem Urteil im unteren Bereich des Strafrahmens, der bis zu drei Jahren Haft vorsieht. Der Richter sprach beide schuldig, der 23-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen zu je 21 Euro, muss also 7.560 Euro bezahlen. Der 35-Jährige bekam 300 Tagsätze zu 24 Euro, muss also 7.200 Euro zahlen.

Urteil nicht rechtskräftig

Als der Richter erklärte, die Strafe könne auch in Raten bezahlt werden, nahm der Kroate das Urteil sofort an, der Kärntner erbat auf Anraten seines Anwalts Bedenkzeit, beantragte aber vorsorglich ebenfalls schon eine Ratenzahlung. Anklägerin Veronika Holub gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.