Wann soll man zum Arzt?

Wir wissen, dass viele Krankheiten, sehr allgemeine aber auch sehr spezifische Symptome zeigen können.

Als betreuender Angehöriger ist es wichtig, auf Veränderungen im Allgemeinzustand des betreuungsbedürftigen Menschen besonders zu achten. Dazu ist eine aufmerksame „Krankenbeobachtung von großer Bedeutung.

In welchem Bereichen kann ich evtl. Veränderungen beobachten: Appetit oder Gewichtsabnahme. Ursache kann eine schlecht sitzenden Prothese, Zahnschmerzen, eine depressive Verstimmung und organische Erkrankungen sein. Veränderungen beim Stuhl oder Harn in Geruch, Farbe oder Konsistenz. Ursachen können ernährungsbedingt sein, durch bestimmte Farbstoffe (Rote Rüben,…), bis hin zu organischen Schäden. Veränderung der Haut, wie Ausschläge, Rötungen, welche nach Druckentlastung nicht verschwinden. Auch kleine Wunden oder das Auftreten von plötzlichen Schmerzen muss beachtet werde.

Akute Schmerzen sind hier von chronischen Schmerzen zu unterscheiden. Bei erstmals auftretenden akuten Schmerzen, ist immer dringender Handlungsbedarf. Zu beachten ist eine Beeinträchtigung der Atmung, veränderter Atemrhythmus, flacher oder schnappende Atmung, Atemgeruch usw., eine anhaltende erhöhte Körpertemperatur, Veränderungen an Puls und/oder Blutdruck.

Bei all diesen zu beobachtenden Veränderungen ist auf alle Fälle die Ärztin, der Arzt oder bei bestehender Betreuung und Pflege durch einen mobilen Dienst, die diplomierte Fachkraft unverzüglich zu informieren. Ist der Mobile Dienst nicht rasch erreichbar, ist auf alle Fälle der Arzt anzurufen. Seit Jänner gibt es auch das Gesundheitstelefon 1450, wo jederzeit bei diesbezüglichen Fragen angerufen werden kann.