Jugendlicher Räuber muss nicht vor Gericht

Was passiert mit straffälligen Jugendlichen, wie jenen drei 14 bis 15 Jahre alten Burschen, die kürzlich bewaffnet eine Trafik überfielen? Drei der Jugendlichen sitzen in U-Haft, ein 14-Jähriger erhielt Bewährungshilfe und muss sich beim Opfer entschuldigen.

Der bewaffnete Raubüberfall in Klagenfurt durch drei Burschen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren schockierte vor wenigen Wochen die Öffentlichkeit – mehr dazu in Trafikräuber erst 14 Jahre alt. Für unter 14-jährige Straftäter ist die Jugendwohlfahrt und nicht das Gericht zuständig. Ein straffällig gewordener 14-Jähriger muss allerdings vor den Haftrichter. Dieser entscheidet dann, ob Gründe vorliegen, um den Jugendlichen in Untersuchungshaft zu nehmen. Wenn nicht, dann können so genannte gelindere Mittel angewendet werden, wie zum Beispiel die Betreuung durch Bewährungshelfer.

Drei der jugendlichen Trafikräuber befinden sich in Untersuchungshaft, beim vierten entschied man sich für andere Wege - mehr dazu in Trafik-Überfall: Drei Jugendliche in U-Haft. Er ist bis zu seiner Gerichtsverhandlung beim Verein „Neustart“ in Betreuung. Dieser betreut 800 Klienten in Kärnten, darunter knapp 160 Jugendliche.

Räuber entschuldigte sich bei schockiertem Opfer

Dass sich jugendliche Straftäter bei ihren Opfer entschuldigen, ist hier Teil des Programms. Und so tauchte der 14-Jährige kürzlich unvermutet wieder bei dem überfallenen Trafikanten auf, um sich zu entschuldigen. Der Trafikant war geschockt, weil er dem vormaligen Räuber plötzlich alleine gegenüber stand und darauf nicht vorbereitet war.

Dass der 14-Jährige ohne Betreuer wieder in der Trafik aufgetauchte, um sich zu entschuldigen, sei ein Fehler gewesen, sagte Alfred Gschwendner vom Verein Neustart: „Der Jungendliche hat sich spontan entschieden, sich jetzt zu entschuldigen. Das Opfer muss aber auf jeden Fall vorbereitet werden und auch eine Begleitung ist nötig.“

Strenge Auflagen bei betreuten Programmen

Sind jugendliche Straftäter in einem betreuten Programm, wie zum Beispiel unter der Führung des Vereins Neustart, dann müssen sie sich an ganz klare Vorgaben und strenge Regeln halten. Den Jugendlichen würde gemeinsam mit anderen sozialen Einrichtungen ein sehr genauer Tagesplan vorgegeben, so Gschwendner. Wenn sie sich nicht daran halten würden, drohe ihnen die Untersuchungshaft.

Links:

Fußfessel bewährt sich in Kärnten (kaernten.ORF.at, 1.11.2014)
-31 Kärntner tragen Fußfessel (kaernten.ORF.at, 21.9.2014)
-Sozialdienst: Schwitzen statt Sitzen (kaernten.ORF.at, 21.8.2014)