Fußfessel bewährt sich in Kärnten

Die Fußfessel für Strafgefangene scheint sich in Kärnten zu bewähren. Während in der Steiermark dem Ex-Sturm-Graz-Präsidenten Hannes Kartnig die Fußfessel aberkannt wurde, weil er damit in der Oper und in einem Luxushotel gesehen wurde, geben sich die Kärntner Strafgefangenen unspektakulär.

Die erste Trägerin einer Fußfessel in Österreich war vor vier Jahren übrigens eine 45 Jahre alte Kärntnerin. Heute tragen im Schnitt 30 Personen im Strafvollzug eine Fußfessel. Gemessen an den insgesamt bis zu 380 Gefangenen in der Justizanstalt Klagenfurt sind das gerade drei Prozent.

Der prominenteste Träger einer Fußfessel in Kärnten ist wohl Dietrich Birnbacher. Er hat seine Strafe demnächst verbüßt und wird nach vier von sechs Monaten vorzeitig entlassen. Eine Fußfessel kann prinzipiell nur jener verurteilte Täter beantragen, dessen unbedingtes Strafmaß weniger als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Sexualdelikte. Dazu muss der Betroffene eine Wohnung und einen Job haben, denn der Betroffene soll zwar bestraft, aber nicht völlig aus seinem Erwerbsleben gerissen werden.

Fußfessel kostet Träger 22 Euro pro Tag

Die Fußfessel habe sich in Kärnten im Vergleich zur Haft bewährt, sagt der Leiter des Strafvollzugs, Harald Streicher: „Eine Strafe hat ja immer auch negative Begleiterscheinungen. Mit dem Verlust der Arbeit ist der Verlust des Einkommens verbunden - unter Umständen der Wohnung und der persönlichen Beziehungen. Mit der Fußfessel kann er weiterhin arbeiten gehen, die Wohnung weiter bezahlen und er ist weiterhin zu Hause bei der Frau und den Kindern.“

Dafür kostet der Fußfesselträger den Staat auch nicht 100 Euro pro Tag. Im Gegenteil: er muss 22 Euro täglich für den technischen Aufwand und den Sozialverein Neustart bezahlen.

Einhaltung der Auflagen wird automatisch erfasst

Für jeden Fußfesselträger wird ein Tagesprofil erstellt. Die Fußfessel meldet der Zentrale elektronisch nach Wien, ob alle Auflagen eingehalten werden: Also ob der Betroffene rechtzeitig zur Arbeit geht oder von der Arbeit kommt. Er darf zwar einkaufen gehen, aber alles andere, etwa einen Arztbesuch, muss er rechtzeitig anmelden.

Opern- oder Restaurantbesuche sind in Kärnten nicht das Thema. Genehmigte Abwesenheiten betreffen am ehesten eine gemeinsame Aktivität im Monat mit der Familie, sagt Streicher. Ein Kinobesuch mit den Kindern könne durchaus genehmigt werden.

Der Genuss von Alkohol ist entweder verboten oder stark eingeschränkt. Mit Kamera und Alkomattestgerät zu Hause werden Fußfesselträger täglich streng kontrolliert.

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