Mordversuch an Kärntnerin: Acht Jahre Haft

Jener Inder, der im Mai letzten Jahres in Triest eine 45-jährige Villacherin überfallen und lebensgefährlich verletzt haben soll, ist vom Strafgericht Triest nun zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er leugnet immer noch.

Die Villacherin war im Mai 2012 beim Joggen auf dem Fischerweg über der Triester Küstenstraße attackiert worden. Der Frau wurde die Kehle beinahe durchtrennt – mehr dazu in Villacherin in Triest schwer verletzt. Bis zuletzt hatte der Mann geleugnet, die Villacherin überfallen zu haben. Die Indizienkette war für das Gericht allerdings ausreichend.

Anwalt: Urteil angemessen

Der Anwalt des Opfers, Christian Puswald, sagte am Dienstag zum ORF, das Urteil werde binnen 90 Tagen schriftlich begründet, erst dann werde man mehr über das Verfahren wissen. Auch wo der Mann die Strafe absitzen wird, ist noch nicht bekannt. Seine Mandantin sei erleichtert, dass das Leugnen des Täters nicht erfolgreich gewesen sei, so Puswald. Seiner Ansicht nach sei das Urteil angemessen.

Tatort Treppe in Triest

ORF Kärnten

Auf dieser Treppen in Triest war die Kärntnerin attackiert worden.

Nach der Attacke konnte die Frau sich die Treppe hinunter noch selbst zur Straße schleppen, wo ihr Autofahrer zu Hilfe eilten. Nach der Messerattacke musste die Villacherin sechs Stunden notoperiert werden. Später identifizierte sie den Inder anhand eines Fotos. Der Mann war in der Nähe des Tatortes gesehen und bald wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen worden. Er leugnet die Tat nach wie vor, die Frage des Motivs ist bis heute offen.

Anwalt: „Urteil korrekt“

Der Rechtsanwalt des Beschuldigten, William Crivellari, bezeichnete das Urteil angesichts der Tatsache, dass die Villacherin seinen Mandanten identifiziert habe, als „korrekt“. Viele Aspekte seien jedoch ungeklärt. Es gebe weder eine Waffe, noch ein Motiv für die Tat, lediglich Indizien, die das Bild konfus machten, sagte Crivellari im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. Jetzt haben die Richter 90 Tage Zeit, um die Urteilsbegründung zu veröffentlichen. Danach will der Anwalt entscheiden, ob er Einspruch einreichen wird.

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