Sandro H. erneut vor Gericht

Der auch des Mordes verdächtige Sandro H. muss sich ab Donnerstag erneut am Klagenfurter Landesgericht wegen Versicherungsbetrugs verantworten. Es geht um Brandstiftung eines Zinshauses. Der OGH hatte einen Freispruch im Zweifel aufgehoben.

Im Anschluss an den Brand, zu dem er laut Anklage einen Handlanger angestiftet haben soll, soll der Beschuldigte 320.000 Euro Versicherung kassiert haben. Einen erstinstanzlichen Freispruch hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) im Oktober aufgehoben. Der Fall des 44-jährigen Kärntners - früher eine lokale Rotlichtgröße - beschäftigt die Justiz schon eine ganze Weile. Die Staatsanwaltschaft lastet dem Mann nicht nur den Versicherungsbetrug an, er gilt auch im Mordfall Michaela G. als dringend tatverdächtig.

2006 war die damals 23 Jahre alte Freundin des Zuhälters spurlos verschwunden. 2008 wurde er zu 30 Monaten Haft verurteilt. Er war von einem anderen Bordellbetreiber beauftragt worden, einen Konkurrenten durch Schüsse und Schläge mit einem Nagelbrett „fertigzumachen“. Die Sache flog aber vorzeitig auf.

Auslieferung nur ohne Mordanklage

2009 floh der Kärntner aus dem Gefängnis und setzte sich nach Paraguay ab. In dem lateinamerikanischen Land stand er auch zeitweise unter Mordverdacht. 2012 wurde er von den paraguayischen Behörden aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Österreich festgenommen. Nach langen und zähen Verhandlungen - zwischen Österreich und Paraguay gibt es kein Auslieferungsabkommen - lieferte das südamerikanische Land den Kärntner doch aus. Allerdings nur unter Einhaltung von Auflagen: Keine Verfolgung wegen Mordes.

In Paraguay steht auf Mord anders als in Österreich keine lebenslange Haft. Ermittlungen dürfen erst dann wieder aufgenommen werden, wenn der Verdächtige 45 Tage in Freiheit verbracht hat. Dies war eine der Auflagen für die Auslieferung.

„Freispruch im Zweifel“

Im Frühjahr 2013 fand in Klagenfurt der erste Prozess wegen Versicherungsbetrugs statt. Richter Gerhard Pöllinger begründete seinen Freispruch mit Zweifeln an der Schuld des Angeklagten, einem Antrag der Staatsanwältin auf Verlängerung der U-Haft gab der Richter statt. Der OGH hob das „mangelhafte“ Urteil im Oktober auf. Der Betrugsfall wird nun in einer Schöffenverhandlung am Landesgericht Klagenfurt erneut behandelt. Richter ist Dietmar Wassertheurer.

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