Mordverdächtiger bleibt trotz Freispruchs in U-Haft

Die Untersuchungshaft für einen aus Paraguay ausgelieferten mordverdächtigen Kärntner, der zuletzt in erster Instanz vom Verdacht des Versicherungsbetrugs freigesprochen wurde, bleibt wegen Fluchtgefahr bis zum rechtskräftigen Urteil in der Causa aufrecht.

Nach der Urteilsverkündung im Betrugsprozess hatte die Staatsanwältin die Fortführung der U-Haft wegen Fluchtgefahr beantragt, eine Beschwerde des Verteidigers dagegen wurde am Mittwoch abgewiesen, bestätigt Thomas Hofmann, Sprecher des Oberlandesgerichts Graz.

Bei dem 44-jährigen Sandro H. handelt es sich um eine frühere Kärntner Rotlichtgröße. Er war 2009 aus dem Gefängnis geflüchtet und hatte sich nach Paraguay abgesetzt. Die Staatsanwaltschaft lastet ihm nicht nur den Betrug an - er soll einen Handlanger beauftragt haben, sein Zinshaus anzuzünden und dann die Versicherung kassiert haben - er gilt auch im Mordfall Michaela G. als dringend tatverdächtig. Die frühere Freundin des Zuhälters war 2006 spurlos verschwunden.

Verfolgung wegen Mordes vorerst nicht möglich

Paraguay lieferte den Mann Ende November 2012 aus, jedoch unter dem Vorbehalt, dass er nicht wegen Mordes verfolgt werden darf. In dem südamerikanischen Land gibt es nämlich, anders als in Österreich, keine lebenslange Haft für Mord. Ein Prozess wäre erst möglich, wenn der Verdächtige vorher 45 Tage in Freiheit verbringt, in der er das Land natürlich auch verlassen kann.

Freispruch im Betrugsprozess

Im Betrugsprozess sprach ein Schöffensenat den Kärntner im März dieses Jahres im Zweifel frei. Die Aussage eines Brandstifters, der den 44-Jährigen als seinen Auftraggeber genannt und schwer belastet hatte, war dem Gericht nicht glaubwürdig genug gewesen. Staatsanwältin Sandra Agnoli legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

„Von einer neuen Flucht ist geradezu auszugehen“, begründete Agnoli die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der U-Haft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Betrugsfall bleibt der Kärntner nun hinter Gittern.

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