KABEG mit Berufung beim OLG abgeblitzt

Im Arbeitsgerichtsprozess Thomas Koperna gegen KABEG ist letztere beim Oberlandesgericht Graz mit ihrer Berufung abgeblitzt. Mit Zinsen muss die KABEG unverzüglich rund 350.000 Euro für die ausstehenden Gehaltszahlungen Kopernas leisten.

Das Oberlandesgericht Graz erkannte, dass die Revision der KABEG gegen das Urteil nicht zulässig sei und auch die fristlose Entlassung des damaligen Leiter einer Stabsstelle zur Leistungsplanung der Kabeg-Spitäler Thomas Koperna nicht zulässig war. Entlassen wurde Koperna von KABEG-Chefin Ines Manegold - mit Zustimmung von Albert Kreiner, der in seiner Funktion als Chef der Expertenkommission zuständig war.

Anwalt: Koperna „dienstbereit“

Kopernas Anwalt riet seinem Mandanten jedenfalls, sich umgehend bei der KABEG für dienstbereit zu erklären. Von der KABEG wurde allerdings der damalige Aufgabenbereich von Koperna noch kurz vor der Landtagswahl nachbesetzt.

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