KABEG beruft gegen Koperna-Urteil

Die KABEG wird doch gegen das Arbeitsgerichtsurteil in der Causa Thomas Koperna berufen. Das belegt ein interner Schriftverkehr der Anwälte. Dabei geht es auch um Sofortzahlungen, die Koperna einklagt.

Am Freitag beauftragte der gefeuerte KABEG-Bereichsleiter Thomas Koperna nach eigenen Aussagen seinen Anwalt mit der Einbringung der Klage gegen die Kabeg. Koperna verlangt ausstehende Gehaltszahlungen von 213.456 Euro brutto. Das ist jener Betrag, den Koperna nach seiner Entlassung im August letzten Jahres bekommen hätte.

Noch kein Geld für Koperna

Die KABEG überwies das Koperna gerichtlich zuerkannte Geld bisher nicht, obwohl Koperna im Verfahren gegen seine Entlassung in erster Instanz gewonnen hat.

Die KABEG teilte inzwischen mit, warum sie noch nicht tätig wurde. Der Rechtsanwalt der Kabeg hatte Koperna ersucht, mit seiner Klage auf Auszahlung des Geldes noch zuzuwarten, weil die KABEG in Berufung gehen werde. Gleichzeitig teilte Kabeg-Anwalt Michael Sommer mit, dass sie das Geld lediglich gerichtlich hinterlegen wolle, um das Risiko zu minimieren.

Widersprüchliche Argumentation

Kopernas Anwalt Paul Wachschütz konterte, diese Argumentation sei widersprüchlich. Er könne nicht mit einer Klage zuwarten, wenn die KABEG erkläre, das Geld seines Mandanten nur hinterlegen, nicht auszahlen zu wollen.

In dieser Auseinandersetzung geht es um große Summen, denn jetzt wurde auch ein Detail aus dem Dienstvetrag Kopernas bekannt. Demnach wird Koperna von der KABEG auch bei Selbstkündigung eine Abfertigungsanspruch von einem Jahr zuerkannt. Kooperna bestätigte diesen Passus heute.

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