Urteil zu Schießstätte Viktring gefallen

Im Konflikt zwischen Anrainern und Sportschützen in Klagenfurt Viktring gibt es ein zivilgerichtliches Urteil. Darin wird die Klage abgewiesen. Die Schießstätte sei nicht gesundheitsgefährdend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Streit erstreckt sich bereits über mehrere Jahre. Etwa 400 Anrainer wohnen in der Nähe, die meisten wollen ein Aus für Großkaliberwaffen. Der Schützenverein beruft sich auf Bescheide, im Wald Schießen zu dürfen. Hinzu kommt, dass sich die Schießstätte nahe eines Jugendheimes befindet, die Betreiber befürchten eine erhöhte Stressbelastung für die dort betreuten Jugendlichen durch die Lärmbelastung. Auch eine Bürgerinitiative hat sich gebildet.

Jetzt gibt es ein Urteil in erster Instanz am Bezirksgericht Klagenfurt. Darin wird das Klagsbegehren abgewiesen, wie Bezirksgerichtssprecherin Martina Löbel gegenüber dem ORF Kärnten bestätigt. Bis zum 6. September haben die Kläger nun Zeit Berufung anzumelden. Sie müssen nach dem erstinstanzlichen Urteil die Prozesskosten von rund 30.000 Euro übernehmen.

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