Schießstätte: Volksanwalt kritisiert Behörde

Der langjährige Streit um die Schießstätte in Klagenfurt-Viktring erreicht jetzt auch den Kärntner Landtag: Die Volksanwaltschaft spricht von groben Mängeln und Missständen bei den Behörden. Bauakten seien unauffindbar.

Im Klagenfurter Magistrat seien Bauakten verschwunden, die Schießstätte sei nicht nur 50 Jahre zu spät genehmigt worden, es seien auch nicht alle vorliegenden Gutachten berücksichtigt worden, so die Vorwürfe der Volksanwaltschaft. Volksanwältin Gertrude Brinek sagte, es sei dramatisch, dass es der Behörde nicht gelungen sei nachzuweisen, wo sich die Akten befänden. „Das ist ein Missstand, den wir nicht mehr sanieren können.“ Auch eine nötige Einhausung sei nicht gefordert worden, so Brinek.

Konflikt um Schießstätte in Viktring, auch Josefinum protestiert

ORF

In diesem Gebiet wird geschossen.

"Gesundheitliche Nachteile für Anrainer

Die Volksanwaltschaft verlangt nun von der Kärntner Landesregierung, von Amts wegen zu prüfen, ob nicht im Nachhinein zusätzliche Auflagen und Bedingungen für den Betrieb der Schießstätte erfüllt werden müssen. Grundlage dafür ist ein gesundheitsmedizinisches Gutachten, das bislang nicht berücksichtigt worden sei, so Brinek. „Aus diesem geht hervor, dass es erhebliche nachteilige gesundheitliche Folgen für die Anrainer hat, wenn unter den genannten Bedingungen der Schießbetrieb fortgesetzt wird.“

Magistrat „verwundert“

Vom Klagenfurter Magistrat hieß es am Dienstag zu den Vorwürfen, es liege eine ordnungsgemäße Veranstaltungsstättengenehmigung vor. Für die Schießstätte gelte die strengere Klagenfurter Lärmschutzverordnung. Von unauffindbaren Bauakten will man nichts wissen, es seien immer alle Akten ausgehändigt worden. Man sei über die Vorwürfe „verwundert“.

Für die Volksanwaltschaft ist die Sache jedenfalls nicht abgeschlossen, sie wird den Fall vor den Kärntner Landtag bringen. Man erwarte sich eine fristgerechte Mitteilung der Landesregierung, dass geprüft wurde und es Maßnahmen geben werde oder nicht - ignorieren könne das Land die nachdrückliche Empfehlung der Volksanwaltschaft „sicher nicht“. Gesetztes Fristende für die Sitzung ist der 15. Juni.

Lange andauernder Konflikt

Der Konflikt zwischen den Betreibern der Schießstätte und Anrainer schwelt seit Jahren. Vor allem das Schießen mit großkalibrigen Waffen ist den Anwohnern ein Dorn im Auge. Der Schießplatz besteht seit 1970, über 400 Menschen sollen vom Lärm betroffen sein - mehr dazu in Konflikt zwischen Schützen und Anrainern. Auch die Betreiber des nahe gelegenen Jugendheims Rudolfinum protestieren, durch den Lärm hätten die Kinder extremen Stress - mehr dazu in Konflikt verschärft.