Frau mit Pistole bedroht: Jugendliche verurteilt

Vier Jugendliche haben sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen gefährlicher Drohung und Beitragstäterschaft verantworten müssen. Einer von ihnen soll die Mutter eines Kontrahenten mit einer Gaspistole bedroht haben, die anderen hatten ihn begleitet.

Die drei Burschen und das Mädchen sind zwischen 17 und 19 Jahre alt. Bis zu dem Vorfall im Juni 2014 waren die vier befreundet. Die Burschen stammen aus dem Kosovo und dem Irak. Zwei von ihnen sind arbeitslos, einer wurde im Juni zu einer Geldstrafe verurteilt, da er im Mai in Klagenfurt mit einer Gaspistole auf einen Linienbus schoss - mehr dazu in Mit Pistole auf Bus geschossen (kaernten.ORF.at; 15.5.2014).

Beleidigende SMS erhalten

Einer der Burschen soll von einem anderen Jugendlichen, der aus dem Kosovo stammt, per SMS beleidigt worden sein. Um ihn zur Rede zu stellen, beschlossen die vier Freunde, zu ihm nach Hause nach St. Veit zu fahren und ihn zur Rede zu stellen. Auf dem Weg holten sie noch aus der Wohnung des einen Burschen eine Gaspistole. In St. Veit angekommen, warteten das Mädchen und einer der jungen Männer im Auto, während die beiden anderen zur Wohnungstür gehen. Die Mutter des Burschen, der den Haupttäter angeblich beleidigt hatte, öffnete. Ab hier gingen die Versionen auseinander.

Nur ein Geständnis

Der Hauptangeklagte bestritt, die Frau mit der Waffe bedroht zu haben. Auch habe er nicht gesagt, dass er ihren Sohn umbringen wolle. Sein Freund und das Opfer behaupteten aber das Gegenteil. Mühsam versuchte Richter Uwe Dumpelnik, die Ereignisse zu rekonstruieren. die Jugendlichen waren ihm keine große Hilfe. Einer hatte plötzlich Erinnerungslücken. Nur einer bekannte sich schuldig und sagte, es tue ihm Leid.

„Das ist eine Vorstufe von Gewalt, die eskalieren kann. Jetzt lauft ihr noch mit einer Gaspistole rum und in zwei Jahren dann mit einer echten Waffe?“ fragte der Richter. Das Urteil: Die drei Burschen wurden zu vier bis sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Mädchen wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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