Geldstrafe für Klagenfurter Busschützen

Weil er mit einer Druckluftpistole Mitte Mai auf einen Bus der Klagenfurter Stadtwerke geschossen hatte, musste sich ein 18-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Wegen Sachbeschädigung wurde er zu einer Geldstrafe und Schadenersatz verurteilt.

Der Bus im Stadtteil Waidmannsdorf fuhr aus der Haltestelle bei der Pädag aus. Der junge Mann fühlte sich von dem Bus ausgebremst, gab er als Motiv an. Mit einer Gaspistole schoss er auf den Bus, die Scheiben des Busses zerbarsten, die 40 Fahrgäste, darunter viele Schüler, bekamen einen ordentlichen Schreck – mehr dazu in Mit Pistole auf Bus geschossen. Laut Staatsanwaltschaft ist es technisch nicht möglich, mit einer Druckluft-Pistole ein doppelt verglastes Busfenster zu durchschlagen. Der 18-Jährige wurde deswegen nicht wegen der Gefährdung der Fahrgäste, sondern wegen Sachbeschädigung angeklagt.

Schüsse Bus Stadtwerke Klagenfurt

Stadtwerke

Tür und Seitenscheibe des Busses wurden beschädigt.

„I hob de Pistoln lei so drinnen g‘hobt im Auto“, meinte der 18-Jährige vor Gericht auf die Frage von Richter Alfred Pasterk, warum er denn eine Schusswaffe am Weg in die Arbeit mit dabei hatte. Eigentlich wollte er sich in einem Sport-Schützen-Verein anmelden und habe die Pistole dafür schon zwei Wochen im Handschuhfach des Autos transportiert. Da sich ein Passant das Kennzeichen gemerkt hatte, wurde der 18-Jährige kurze Zeit später an seinem Arbeitsplatz festgenommen.

„Einfach irgendwohin geschossen“

Warum er auf den Bus schoss, konnte der Angeklagte beim Prozess nicht schlüssig erklären. „Aus der Emotion heraus“ habe der Angeklagte auf den Bus geschossen, formulierte es der Anwalt des Angeklagten. Zwei Mal schoss der Jugendliche - auf die Tür und eine Seitenscheibe. Er habe nicht gezielt, sondern einfach irgendwohin geschossen, sagte der 18-Jährige zum Richter. Da er die Waffe zu Hause schon mehrmals ausprobierte, habe er aber gewusst, dass die Pistole niemanden verletzten könne.

Staatsanwältin Nicole Zwirn beantragte eine Geldstrafe, denn ein derartiges Verhalten dürfe niemand für gut heißen. Richter Alfred Pasterk verurteilte den 18 Jahre alten Installateur schließlich zu 720 Euro Geldstrafe, weiters muss er den Schaden von etwa 3.000 Euro am Bus bezahlen. Der Richter führte in seinem Urteil aus, dass ein derartiger Affekt-Schuss im Straßenverkehr auf Kärntens Straßen nicht toleriert werden könne und er keine Zustände „wie im Film“ haben wolle. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist daher nicht rechtskräftig.

Psychologe: My car is my castle

Psychologe Kurt Kurnig auf die Frage, welche Erklärung er für so ein Verhalten habe: „Die einfachste wäre, my car is my castle, das leben viele Menschen. Viele schimpfen, schießen ist eher selten. Aber es gibt schon solche Fälle.“ Ob durch den jungen Mann eine Gefahr ausgehe, hänge davon ab, ob sein Verhalten durch eine bestimmte Belastungssituation oder durch seine Persönlichkeit erklärbar sei. Von einer verordneten Therapie hält der Psychologie nichts. Ob sich jemand einer Therapie unterziehe hänge von seinem Leidensdruck ab und der Bereitschaft, in sich selbst zu schauen.

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