Schüsse auf Bus nur Sachbeschädigung

Der 18-Jährige, der Mitte Mai auf einen voll besetzten Bus in Klagenfurt geschossen haben soll, muss sich nur wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Nicht aber wegen möglicher Gefährdung der Passagiere, so die Staatsanwaltschaft.

40 Passagiere, darunter 20 Schüler, waren in der Früh des 15. Mai mit einem Stadtwerke-Bus in Klagenfurt unterwegs. Bei einer Kreuzung hörten sie plötzlich einen dumpfen Knall, eine äußere Seitenscheibe zersplitterte. Der Busfahrer reagierte sofort und blieb stehen. Es stellte sich heraus, dass ein 18 Jahre alter Mann aus seinem fahrenden Auto auf den Bus geschossen hatte, mit einer Druckluft- Pistole. Der junge Mann konnte rasch ausgeforscht werden, weil sich ein Zeuge das Autokennzeichen gemerkt hatte. Bei der Einvernahme gab er an, aus Wut geschossen zu haben. Der Busfahrer habe ihn beim Ausfahren aus der Bushaltestelle geschnitten - mehr dazu in Mit Pistole auf Bus geschossen (kaernten.ORF.at; 15.5.2014).

Schüsse Bus Stadtwerke Klagenfurt

Stadtwerke

Das Projektil konnte die Scheibe nicht durchdringen. Deshalb gab es keine Verletzten im Bus.

Staatsanwalt „Keine Gefährdung von Menschen“

Am kommenden Dienstag steht der 18-Jährige vor Gericht. Er muss sich jedoch nur wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten. Bei dem Vorfall handle es sich laut Helmut Jamnig von der Staatsanwaltschaft um kein Gefährdungsdelikt. Denn mit einer Druckluft- Pistole sei es technisch nicht möglich, ein doppelt verglastes Busfenster zu durchschlagen. Die Scheibe sei oberflächlich zwar beschädigt worden, für Personen im Bus habe jedoch keine Gefahr bestanden.

Außerdem sahen die Buspassagiere keine Waffe, daher hätten sie sich nicht bedroht fühlen können, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Aus diesen Gründen muss sich der 18 Jährige nur wegen schwerer Sachbeschädigung vor Richter Alfred Pasterk verantworten. Es entstand ein Schaden von 5.000 Euro. Die Höchststrafe beträgt zwei Jahre Haft.

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