Fakten und Infos zum Zukunftsfonds

In der Causa Hypo ist laufend die Rede vom Kärntner Zukunftsfonds, der in den Zeiten des Hypo-Verkaufs eingerichtet wurde und der 500 Mio. Euro schwer ist. Der Fonds ist in der Verfassung abgesichert, eine Auflösung also nicht so einfach.

Den Zukunftsfonds gibt es seit sieben Jahren. Er ist quasi ein Sparbuch des Landes, auf dem 500 Millionen Euro liegen. Das Geld stammt aus den Erlösen des Hypo Verkaufs an die Bayrische Landesbank im Jahr 2007. Angelegt wurde der Fonds vom ehemaligen Landeshauptmann Jörg Haider, gedacht als eiserne Reserve des Landes.

Zinsen werden investiert

Das Kernkapital liegt seither sicher im Fonds und darf nicht angetastet werden. Nur die Zinsen sind zum Ausgeben gedacht, und werden für Zukunftsprojekte des Landes eingesetzt. Im vergangenen Jahr wurden 11,4 Millionen Euro an Zinsen ausbezahlt. Sie wurden investiert in Projekte wie die Jufa-Jugendgästehäuser oder noch immer in die Finanzierung der mittlerweile in Verruf geratenen Seegrundstücke am Hafner- und Maltschachersee. 2014 werden 9,2 Millionen Euro an Zinsen ausbezahlt.

Bereits mehrmals wurden in Kärnten Stimmen laut, den Fonds aufzulösen. Treibende politische Kraft war diesbezüglich in der Vergangenheit die FPK, angedacht war einst die Tilgung der Landesschulden. Im Intensivwahlkampf vor den Landtagswahlen 2013 wollte die FPK dann eine ganze Reihe von Wahlzuckerln mit dem Zukunftsfonds finanzieren.

Verfassungsmäßig abgesichert

So einfach ist das Aufschnüren der 500 Millionen allerdings nicht, denn der Zukunftsfonds ist in der Verfassung abgesichert. Will Kärnten die 500 Millionen Euro zur Hypo-Abwicklung beisteuern, so werden im Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit und ein einstimmiger Regierungsbeschluss benötigt. Bei 36 Sitzen im Kärntner Landtag, von denen 14 mit SPÖ Mandataren besetzt sind, ist es ohne Zustimmung der roten Fraktion nicht möglich, das Geld freizugeben.

Verfassungsjurist: „Zwang sehr unwahrscheinlich“

Kärnten per Gesetz zum Aufschnüren des Zukunftsfonds zu zwingen, wie von Spindelegger angedroht, dürfte laut dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer auch „sehr unwahrscheinlich“ sein. Laut Mayer müsste das ein Verfassungsgesetz sein - und dafür brauchte Spindelegger die Zustimmung von SPÖ und Teilen der Opposition - Debatte über Zwang auf Kärnten (oe1.ORF.at; 15.3.2014).

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