Erste Pflegeanwältin bestellt

Christine Fercher wird Kärntens erste Pflegeanwältin. Sie setzte sich nach Informationen des Landes Kärnten gegen 19 Bewerber durch. Sie soll am 1. Juni ihren Posten antreten. In Kärnten gibt es somit einen Patientenanwalt und einen Pflegeanwalt.

Die Bestellung soll in der Regierungssitzung am kommenden Dienstag erfolgen. Bereits 2009 beschloss der Kärntner Landtag einstimmig, dass Kärnten einen eigenen Pflegeanwalt bekommen soll. Wegen politischer Querelen dauerte es nun aber Jahre bis zur Umsetzung. Der Pflegeanwalt soll eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle sein. Im Unterschied zum Patientenanwalt wird er auch die Möglichkeit haben, unangemeldet die Pflegeeinrichtungen zu besuchen. Fercher wird zunächst für fünf Jahre bestellt.

„Auch moralische Verpflichtung“

In den meisten Bundesländern sind Pflege- und Patientananwaltschaft in einer Person vereint. Kärnten geht mit der Trennung dieser beiden Bereiche einen anderen Weg. Die Besetzung einer Pflegeanwaltschaft sei nicht nur eine gesetzliche sondern auch eine moralische Verpflichtung, so Landeshauptmann Peter Kaiser und Gesundheitsreferentin Beate Prettner (beide SPÖ) am Freitag in einer Aussendung.

Zur Person Christine Fercher

Christine Fercher wurde 1960 in Feldkirchen Kärnten geboren und absolvierte eine Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft an der Universitätsklinik in Wien, sowie ein Studium der Pädagogik und „Grundlagen der Psychologie“ mit dem Schwerpunkt Integration und Thanatopsychologie (Lehre von Tod und Sterben). Sie ist gerichtlich beeidete Sachverständige für extramurale Pflege (Pflege außerhalb des Krankenhauses) und arbeitete 18 Jahre lang im Bereich der Sterbebegleitung. Seit 2003 ist sie an der Sozialabteilung des Landes Kärnten als Leitung der Heimaufsicht tätig.

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