Birnbacher-Prozess: Gutachter am Wort

Bei der Fortsetzung des Prozesses gegen Dietrich Birnbacher in der Causa Hypo-Verkauf haben am Donnerstag vor dem Landesgericht Gutachter ausgesagt. Einer der Zeugen machte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.

Der Wiener Universitätsprofessor Christian Nowotny hatte den Auftrag, die „Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Machbarkeit“ des Anteilsverkauf der Hypo Alpe-Adria-Bank an die BayernLB zu beurteilen.

„Rechtliche Beurteilung nicht relevant“

Aufgrund dieser Formulierung sei für ihn klar gewesen, dass damit die Tätigkeit einer Investmentbank umschrieben sei, sagte der Gutachter. Das Leistungsverzeichnis Birnbacher habe er nicht gekannt, es sei für die rechtliche Beurteilung auch nicht relevant gewesen, sagte er. Birnbacher hatte immer betont, nie als Investmentbank aufgetreten zu sein.

Auf den Vorhalt des Richters, dass Birnbacher nach eigenen Angaben nur die Aufgabe gehabt habe, den Verkauf zu begleiten, damit „Haider und Martinz politisch kein Strick gedreht werden könne“, meinte Nowotny, der ihm übermittelte Sachverhalt sei anders gewesen.

„Haider und Martinz handelten als Privatpersonen“

Nowotny sagte auch aus, dass der damalige Landeshauptmann Jörg Haider und Ex-ÖVP-Chef und Josef Martinz als Privatpersonen gehandelt haben könnten, als sie den Steuerberater Birnbacher im Zuge des Anteilverkaufs engagierten. Er habe diese Frage nicht endgültig geklärt, dafür seien die Unterlagen nicht ausreichend gewesen.

Nowotny kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass Birnbacher einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Honorars habe und dass eine Übernahme des von Haider und Martinz mit Birnbacher vereinbarten Auftrags und Honorar durch die Kärntner Landesholding (KLH) möglich sei, wenn sich dadurch die KLH einen Aufwand erspart habe. Die Höhe des Honorars sei ihm bei der Gutachtenerstellung nicht bekannt gewesen, sagte Nowotny.

„Wunschergebenis“ für Landesholding

Weiters sagte er aus, dass ihn ein Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei der KLH zum Schluss dazu aufgefordert habe, in einer abschließenden zusammenfassenden Stellungnahme einen konkrete Aussage zu treffen, dass die KLH das Honorar zu zahlen habe. Der Anwalt habe ihm auch, ohne dazu aufgefordert worden zu sei, frühere Gutachten zugeschickt, erklärte Nowotny. Er glaube auch, dass diese Anwaltskanzlei die Aussage seines Gutachtens nicht hundertprozentig „intellektuell umgesetzt“ hätten.

Zeuge von Deloitte: nur Liste erstellt

Die Gutachter von Deloitte haben die Leistung des Steuerberaters Dietrich Birnbacher nicht konkret beurteilt, sondern nur eine Liste mit Leistungsvergleichen erstellt. Das sagte Deloitte-Mitarbeiter Erich Kandler aus, der an dem Gutachten mitgearbeitet hatte. Staatsanwalt Andreas Höbl behielt sich am Donnerstag zudem vor, gegen die Angeklagten Josef Martinz und Birnbacher wegen Steuerhinterziehung zu ermitteln.

Zeuge Spitzer sagte nicht aus

Auftragnehmer des Deloitte-Gutachtens war Kandlers Kollege Gottfried Spitzer. Dieser hat jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, weil der in der Frage von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter dazu befragt wurde. Man habe Bedenken gehabt, das Honorar eines Kollegen zu beurteilen, sagte Kandler. Daher habe man beschlossen, im Gutachten auch keinen Namen zu nennen und lediglich Parallelen zwischen Honoraren und Leistungskatalogen zu ziehen.

Es sei klar, dass Birnbacher nicht das gesamte Spektrum einer Investmentbankleistung erbringen könne, meinte er. Diese Honorarnoten habe man daher auch nicht als Vergleich herangezogen. Bei Birnbacher sei es um „verkäuferseitige Beratung“ gegangen, die nicht nur Investmentbanken erbringen würden, erklärte er. Es sei auch nie im Raum gestanden, dass die aufgelisteten Leistungen nicht erbracht worden seien, sagte Kandler.

Anklage auch wegen Steuerhinterziehung?

Der Ankläger hatte am Donnerstag die Steuerhinterziehung ins Spiel gebracht, dabei geht es um jene 65.000 Euro, die Martinz von Birnbacher in einem Kuvert erhalten hat. Martinz hatte erklärt, das Geld im Wahlkampf ausgegeben zu haben. Höbl hatte sich schon am 9. August vorbehalten, gegen die Angeklagten im Hinblick auf die Schadenssumme von rund sechs Millionen Euro wegen Hinterziehung von Abgaben - einer Million Euro Umsatzsteuer und 1,4 Millionen Euro Körperschaftssteuer - zu ermitteln.

Dabei handelt es sich um den sogenannten Verfolgungsvorbehalt, der in der Strafprozessordnung in Paragraf 263 geregelt ist. Da heißt es in Absatz 2 unter anderem: "....kann nicht sofort geurteilt werden, weil eine sorgfältigere Vorbereitung nötig erscheint oder weil das Schöffengericht zur Aburteilung über die hinzugekommene Straftat nicht zuständig ist, so hat sich das Urteil auf den Gegenstand der Anklage zu beschränken und dem Ankläger - auf sein Verlangen - die selbstständige Verfolgung wegen der hinzugekommenen Tat vorzubehalten, außer welchem Falle wegen dieser Tat eine Verfolgung nicht mehr zulässig ist."

Spätabends vertagt

Der Prozess wurde am späten Abend vertagt. Ob es am Freitag zu einer Urteilsverkündung kommt, war nicht abzusehen. Martinz fühlt sich weiterhin nicht schuldig, Birnbacher belastete den Landesholding-Vorstand erneut schwer - mehr dazu in Birnbacher-Prozess neuerlich vertagt.

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