Birnbacher-Prozess vor Urteil

Bisher hat es im Prozess um Steuerberater Dietrich Birnbacher rund um den Hypo-Verkauf an die BayernLB zehn Verhandlungstage gegeben. Am Donnerstag werden noch Zeugen gehört, für Freitag, 21. September, wird mit einem Urteil gerechnet.

Vier Zeugen sind von Richter Manfred Herrnhofer für die letzten beiden Prozesstage noch vorgesehen. Gutachter Christian Nowotny aus Wien, Horst Felsner von der Finanzabteilung des Landes und zwei Mitabeiter der Wirtschaftprüferkanzlei Deloitte. Sie alle sollen am kommenden Donnerstag befragt werden.

Drei Angeklagte plädieren nicht schuldig

Aber auch die beiden angeklagten Landesholdingvorstände Hans-Jörg Megymorezc und Gerd Xander werden sich noch einmal den Fragen des Richters stellen müssen. Sie bekennen sind ja bisher - ebenso wie Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz - nicht schuldig. Lediglich Dietrich Birnbacher selbst bekannte sich schuldig. Er sei sich dessen bewusst gewesen, dass seine beim Hypo-Verkauf geleistete Arbeit maximal 300.000 und nicht sechs Millionen Euro wert gewesen sei.

Illegale Parteienfinanzierung zugegeben

Birnbacher gestand außerdem ein, dass mit seinem Honorar von Anfang an illegale Parteienfinanzierung im großen Stil geplant gewesen sei. Je ein Drittel hätten ÖVP, BZÖ und Birnbacher selbst erhalten sollen. Das Geld an die ÖVP ist ja zum Teil auch geflossen. Josef Martinz, der nach diesem Geständnis noch im Gerichtssaal seinen Rücktritt als ÖVP-Chef erklärt hatte, bezeichnet es mittlerweile als „Schandgeld“.

Alle vom Gericht einvernommenen ehemaligen BZÖ-Polititker wollen davon nichts gewusst haben. Nach diesem Geständnis weitete der Staatsanwalt die Anklage aus. Die Gutachten, die die Landesholding als die Eigentümerin der Hypo Bank eingeholt hatte, um das Honorar für Dietrich Birnbacher zu überprüfen, seien nur dafür dagewesen, um diesen illegalen Geldflüssen den Anschein der Korrektheit zu geben, lautet der Vorwurf.

Anklage ausgeweitet

Daher wurde die Schadenssumme um jene 50.000 Euro erhöht, die für die Gutachten ausgegeben worden waren. Am kommenden Donnerstag will Richter Manfred Herrnhofer Birnbacher selbst auch noch einmal zur Geldverwendung befragen. Ex-ÖVP-Chef Martinz wird er wohl noch einmal darauf aufmerksam machen, dass ein Geständnis ein Milderungsgrund sein könnte.

Gibt es nach diesen Einvernahmen keine weiteren Geständnisse oder Anträge der Anwälte, die zur Aufklärung beitragen, dann könnte der Prozess tatsächlich am Freitag mit den Plädoyers und einem Urteil beendet werden, sagte Herrnhofer. Werden die Angeklagten schuldig gesprochen, drohen ihnen Strafen bis zu zehn Jahren Haft.

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