Ermittlungen nach Tod in Zelle

Nach dem Tod eines 28-jährigen Spaniers im Polizeianhaltezentrum Villach im Februar ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Polizisten. Ob Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wird, ist noch unklar. Den Polizisten drohen bis zu drei Jahre Haft.

Die drei betroffenen Polizisten versahen in der Nacht auf den 14. Februar ihren Dienst im Polizeianhaltezentrum Villach, als der 28-jährige Spanier in der Zelle ums Leben kam. Die Obduktion ergab Tod durch Ersticken - mehr dazu in Tod in Polizeizelle: Mann erstickt. Der junge Mann war festgenommen worden, weil er zuvor in einem Nachtlokal randaliert hatte. In der Zelle dürfte er dann die Matratze entweder mit einem Feuerzeug angezündet haben oder mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen sein.

Polizeianhaltezentrum

ORF/Bernd Radler

Polizeianhaltezentrum Villach

Eine Entscheidung, ob Anklage gegen die drei Polizisten erhoben wird, fällt laut Staatsanwaltschaft frühestens in einem Monat. Die Entscheidung liegt bei der Oberstaatsanwaltschaft in Graz. Suspendiert sind die Beamten nicht, weil ein Fehlverhalten nicht erwiesen ist. Die Landespolizeidirektion reagierte auf den Vorfall bereits, die Anhalteordnung wird evaluiert und die Fluchtordnung verbessert. Ob Brandmelder installiert werden, hängt vom Ausgang dieses Falles ab.

Noch viele offene Fragen

Ob Anklage gegen die Polizisten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben wird, hängt laut Staatsanwaltschaft von mehreren Faktoren ab. Unter anderem muss geklärt werden, ob der Mann schon tot war, bzw. wie lange er schon tot war, als der Brand entdeckt wurde - ob die Beamten dem Mann also überhaupt noch hätten helfen können. Geklärt werden muss auch, ob der Tod des jungen Spaniers vermeidbar gewesen wäre, wenn die brennende Matratze, an deren Rauchgasen er erstickte, aus einem anderen Material gewesen wäre.

Entscheidend wird die Frage nach dem individuellen Verschulden der Beamten sein. Wann die Polizisten den Spanier zum letzten Mal lebend gesehen haben, dazu gab es am Dienstag weder von der Staatsanwaltschaft noch von der Polizei Auskunft. Auch die Frage, ob eine Nachschau im Zellentrakt überhaupt gesetzlich vorgeschrieben ist, blieb unbeantwortet. Die Staatsanwaltschaft prüft jedenfalls, ob die Anhalteordnung von den Polizisten vorschriftsmäßig eingehalten und dokumentiert wurde.

Eine Videoüberwachung ist in den Zellen nicht vorgeschrieben, ein Brandmelder auch nicht. Untergebracht war der Spanier allein in einer Zweimannzelle, wo das Rauchen auch zwischen 22.00 und 6.00 Uhr erlaubt ist. Klar scheint aber schon jetzt, dass die Gesetzeslage alles andere als eindeutig ist.

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