Prozess gegen Zagorec: Gutachter bestätigt

Im Hypo-Prozess um Kredite für kroatische Immobiliengeschäfte ist am Dienstag der bestellte Gutachter bestätigt worden. Die Verteidigung hatte dessen Abberufung wegen Voreingenommenheit gefordert.

Angeklagt sind Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger, der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec sowie zwei weitere Angeklagte. Am Dienstag wurde der Gutachter Rudolf Kellermayr vom Schöffensenat bestätigt, er habe keinen Zweifel an der Neutralität des Sachverständigen, erklärte Richterin Michaela Sanin.

Die Anwälte hatten Kellermayr mangelnde Objektivität und fehlendes Fachwissen vorgeworfen und dessen Abberufung beantragt. Im Mittelpunkt der Vorwürfe standen unter anderem Inhalte auf Kellermayrs Homepage. Auf dieser sei der Screenshot eines Zeitungsartikels über die Anklage veröffentlicht, in dem vorrangig die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft berücksichtigt seien. Damit identifiziere sich der Sachverständige mit der Anklage, meinten die Verteidiger.

Schadenssumme soll bei 20 Millionen liegen

Darüber hinaus sei Kellermayr kein Experte im liechtensteinischen Stiftungsrecht, bemängelte Michael Dohr, der Verteidiger des mitangeklagten liechtensteinischen Anwalts. Die Gelder waren von Zagorec ja über Stiftungen in den Jahren 2004 bis 2006 beantragt und auch auf diese überwiesen worden. Der Staatsanwalt beziffert den Schaden wegen dieser „wirtschaftlich nicht vertretbaren“ Kredite mit 19,8 Mio. Euro.

Da Kellermayr Fragen des Schöffensenats zu den Vorwürfen bezüglich der Homepage ad hoc nicht hatte beantworten können, hatte Richterin Michaela Sanin eine schriftliche Stellungnahme des Experten zur Aufklärung der Vorwürfe gefordert. In dieser legte Kellermayr klar, dass er lediglich Artikel gesucht habe, in denen die Sachverhalte prägnant dargestellt worden seien und Links zu öffentlich zugänglichen Informationen platziert. Darin könne er keine Voreingenommenheit erkennen.

Richterin: Gutachter hat volles Vertrauen

Der Gutachter habe das volle Vertrauen des Schöffensenats, betonte Sanin. Auch sei es ein Gebot der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, jenen Sachverständigen zu bestellen, der sich in der Materie bereits gut auskenne. Ein Expertenwissen über liechtensteinisches Stiftungsrecht und Bankwesengesetz sei in diesem Fall nicht erforderlich, da die Kredite von der Hypo International in Österreich vergeben worden seien.

Der Prozess wurde mit der Behandlung von Anträgen fortgesetzt. Nach dem nächsten Termin am 7. Juli geht das Verfahren in die Sommerpause und soll Ende August mit Zeugeneinvernahmen weitergehen. Die Erörterung der Gutachten ist für November geplant.

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