Hypo-Prozess um Ex-General vertagt

Wende im Untreue-Prozess gegen vier Angeklagte, unter ihnen Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec am Landesgericht in Klagenfurt: Der Prozess wurde für die Stellungnahme eines heftig kritisierten Sachverständigen vertagt.

In den Verfahren müssen sich neben Zagorec der Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger, der Steuerberater Hermann Gabriel sowie ein Liechtensteinischer Anwalt wegen Untreue verantworten. Den Untreueschaden beziffert der Staatsanwalt mit 19,8 Mio. Euro. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Probleme bereitete die Befragung des Ex-Generals und zwar wegen der Übernachtungskosten des aktuellen Dolmetschers. Laut Vorschrift seien lediglich 37 Euro pro Nacht vorgesehen, meinte Richterin Michaela Sanin. Dafür bekommt man aber kein Hotelzimmer, rund 90 Euro wären notwendig.

Bislang nur Absagen

Die Übersetzerin, die am Anfang das Verfahren begleitete, steht laut Sanin nicht mehr zur Verfügung. Die Weiterbeschäftigung des aktuellen Dolmetschers, der aus Wien kommt und bei der mehrtägigen Einvernahme des Angeklagten Zagrorec laut Sanin souverän agierte, könnte nun an den Übernachtungskosten scheitern.

Auch eine Nachfrage in Salzburg bezüglich eines Ersatzes habe es nur Absagen ergeben, erklärte die Richterin. Der Schöffensenat ist nun auf der Suche nach einer Lösung. Laut Sanin sei der aktuelle Prozess das „größte Hypo-Verfahren mit mehr als sieben Gigabyte an Daten“, das mehrere hunderttausend Euro koste. Hauptverhandlungstermine sind - mit einer Pause im Sommer - derzeit bis Jänner 2017 ausgeschrieben.

Anwälte schießen sich auf Gutachter ein

Bei der Verhandlung am Mittwoch forderten die Verteidiger der vier Angeklagten wort- und umfangreich die Abberufung des Sachverständigen. Sie orten fehlende Objektivität und mangelndes Wissen. Der Staatsanwalt lehnte die Anträge ab.

Stein des Anstoßes war unter anderem ein Zeitungsartikel, den der Sachverständige Rudolf Kellermayr auf seiner Homepage platziert hat. Dieser Screenshot stelle eine Vorverurteilung der Angeklagten dar, meinte Michael Dohr, der Verteidiger des Anwalts aus Liechtenstein. Entlastende Inhalte seien herausgeschnitten worden. Kellermayr meinte dazu, seine Homepage entspreche den Standesregeln.

Fortsetzung am 7. Juni

In der Befragung durch die Anwälte und Richterin konnte der Gutachter mehrere Fragen nicht beantworten. Der Schöffensenat beschloss das Verfahren zu vertagen und eine schriftliche Stellungnahme des Experten zur Aufklärung der Vorwürfe zu verlangen. Dann erst soll über eine mögliche Abberufung des Sachverständigen entschieden werden. Das Verfahren soll am 7. Juni fortgesetzt werden.

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