Heta: Gläubigergruppe ist kompromissbereit

In den Krimi um die Kärntner Heta-Haftungen kommt erneut Bewegung. Die zweitgrößte Gläubigergruppe Ad-Hoc soll nun doch kompromissbereit sein und das Rückkaufangebot des Landes mit Nachbesserungen annehmen wollen.

Mit elf Milliarden haftet das Land Kärnten noch für die Heta-Anleihen. Ein 80-Prozent-Angebot an die Gläubiger scheiterte kürzlich, diese lehnten das Rückkaufangebot von Land und Bund ab - mehr dazu in Ablehnung der Heta-Gläubiger nun offiziell. Nach der Ablehnung ist die Finanzmarktaufsicht an der Reihe. Sie wird in Kürze, eventuell schon am Sonntag, einen Schuldenschnitt verkünden, der für die Gläubiger teils empfindliche Verluste beinhalten könnte.

Offenbar macht das einige Gläubiger kompromissbereiter. Noch an diesem Wochenende soll ein Angebot von der so genannten Ad-Hoc-Gruppe, deren Mitglieder 2,5 Mrd. Euro der insgesamt elf Milliarden Anleihen halten, kommen, so „Der Standard“ am Samstag online. Nach der Par-Investorengruppe (fünf Milliarden Anleihen) ist die Ad-Hoc-Gruppe die zweitgrößte Gläubigergruppe - mehr dazu in Wer sind die Heta-Gläubiger?

Gläubiger fordern mehr Geld von Kärnten

Das Angebot der Ad-Hoc-Gruppe soll auf das ursprünglich abgelehnte Anleihe-Rückkaufangebot Kärntens und der Republik aufsetzen. Kärnten war bereit 1,2 Milliarden dazuzuzahlen, Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) „versüßte“ das Angebot mit einem kurzfristigen Nachschlag in Form einer Umschuldung in günstige Nullkuponanleihen. Diese Nullzins-Anleihe sollte 18 Jahre lang laufen.

Die kompromissbereiten Gläubiger sollen nun bereit sein, das Angebot anzunehmen. Allerdings müsse die Laufzeit der Nullkuponanleihe auf 13,5 Jahre herabgesetzt werden. Auch müsse Kärnten mehr beitragen und zum Beispiel seine Kelag-Anteile verkaufen, was Kärnten bislang stets ausschloss. Bewegung soll es auch bei der Lock-Up-Vereinbarung geben, mit der die Gläubiger sich verpflichteten, nur gemeinsam dem Angebot zuzustimmen. Es soll eine Annäherung zwischen Ad-hoc- und Par-Gruppe geben, um die Haltevereinbarung zu knacken. Dem müssten 60 Prozent der Gläubiger zustimmen.

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