Heta: Streit um Zuständigkeit

Wer soll weitere Verhandlungen mit den Heta-Gläubigern führen? Darüber scheint ein Zuständigkeitsstreit entbrannt. „Der Bund“, sagt Kärnten. Dieser sieht sich allerdings auch aus dem Spiel. Für die Heta-Gläubiger ist eindeutig Kärnten am Zug.

Nachdem das Rückkaufangebot an die Heta-Gläubiger scheiterte, wird in Kürze der Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht (FMA) erwartet. Noch am Mittwoch betonte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), dass nun der Bund als Heta-Eigentümer am Zug sei, weitere Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen – mehr dazu in Kaiser zu Heta: Jetzt ist der Bund zuständig. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) betonte jedoch zuletzt, dass es kein zweites Angebot an die Heta-Gläubiger geben werde und verwies auf den bevorstehenden behördlichen Schuldenschnitt.

Für die Heta-Gläubiger selbst ist nun eindeutig Kärnten am Zug. „Kärnten ist als Schuldner am Zug, auf die Gläubiger zuzugehen“, sagte Gläubiger-Anwalt Leo Plank am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal. Der Münchner vertritt eine der größten Gläubiger-Gruppen, darunter die deutsche Commerzbank, die insgesamt auf 2,5 Milliarden Hypo-Schulden sitzen. Bislang sei das nicht passiert, das Land habe Verhandlungen verweigert. Kärnten argumentierte stets, während eines laufenden Angebots seien Verhandlungen rechtlich nicht möglich. Auch das sieht der Anwalt anders: „Vermeintliche rechtliche Gründe existieren nach unserer Ansicht nicht.“

„Kärnten kann seine Schulden zahlen“

Sollte ein neues Angebot kommen, dann müsse es höher sein, sagt der Gläubiger-Anwalt. Plank beharrt für seine Klienten darauf, dass ihre Forderungen zur Gänze erfüllt werden: „Man kann von einem wohlhabenden Land wie Österreich und Kärnten erwarten, seine Schulden zur Gänze zu begleichen.“ Trotzdem will Plank eine Lösung auf dem Verhandlungsweg, wie diese aussehen könnte, das sagte er nicht. Die Positionen seien jedenfalls „überbrückbar“. In den Augen von Plank wäre auch bis 9. Juni und darüber hinaus Zeit für Vergleichslösungen.

Dem Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht sieht der Gläubiger-Anwalt gelassen entgegen, er treffe vor allem Kärnten und werde dessen Position verschlechtern: „Ein Schuldenschnitt reduziert die Haftungen Kärntens ja nicht, er macht es nur leichter, diese einzuklagen.“ Von der FMA war vor ein paar Wochen vorsorglich angekündigt worden, dass sie gegebenenfalls die Fälligkeiten aller aushaftenden Heta-Anleihen um Jahre erstrecken kann, um zu verhindern, dass Forderungen gleich nach dem Ende des alten Moratoriums fällig werden.

Kritik an Prüfung der Haftungen

Kaum nachvollziehbar ist für Plank, dass Kärnten die Rechtmäßigkeit seiner Haftungen, für die Jahre Provisionen kassiert worden seien, prüfen lassen will. Kärnten wolle nur auf Zeit spielen, sagt er. „Eine Einzelmeinung, die außerhalb Kärntens niemand teilt.“

Der Verfassungsgerichtshof habe jedenfalls keine Zweifel an der Gültigkeit der Haftungen erkennen lassen. „Für uns ist es völlig unverständlich, dass Kärnten jetzt gerichtliche Streitigkeiten den Gesprächen mit Gläubigern vorzieht.“ Eine Insolvenz Kärntens sei für alle Beteiligten das schlechteste Szenario. Die drei größten Gläubiger-Gruppen wollen laut Plank jedenfalls weiter zusammenarbeiten, sie kontrollieren mehr als die Hälfte der ausstehenden Haftungen.

Verzugszinsen, aber auch Kosten für Gutachter, Anwälte und Berater haben den Streit um die Heta-Schulden schon bisher täglich teurer gemacht. Ohne Vergleich drohen mehrjährige Prozesse durch alle Instanzen mit ungewissem Ausgang.

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