Unwissenheit schützt nicht vor Verkehrsstrafen
So manches ist im italienischen Straßenverkehr anders geregelt als in Österreich. Es schadet also nicht, sich rechtzeitig mit den italienischen Verkehrsbestimmungen vertraut zu machen. Wer sich nicht an die Landesregeln hält, den kann das äußerst teuer zu stehen kommen - etwa, was Alkohol am Steuer anbelangt. In Italien liegt die Promillegrenze bei 0,5. Wer also mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut mit dem Auto fährt, dem droht eine Mindeststrafe von 530 Euro. Unter Umständen kann sogar das Fahrzeug eingezogen werden.
90 Kilometer pro Stunde auf Landstraßen
Auch Raser müssen tief in die Tasche greifen. Bei schon einer geringen Geschwindigkeitsübertretung sind mindestens 170 Euro fällig. In den Abend- und Nachtstunden werden Temposünder sogar um ein Drittel höher bestraft als unter Tags. Auf Landstraßen gelten höchstens 90 Kilometer pro Stunde, auf Schnellstraßen sind es 110 Kilometer pro Stunde, auf Autobahnen sind es maximal 130.
Warnweste für jeden Autoinsassen Pflicht
Auf einem Großteil der italienischen Autobahnen werden Geschwindigkeitsmessungen ähnlich der österreichischen Section Control durchgeführt. Bei einer Fahrzeugkontrolle sollten Italien-Reisende unbedingt eine Autoapotheke, ein Warndreieck und für jeden Insassen eine Warnweste vorweisen können. Außerdem gilt in Italien außerhalb von Ortsgebieten die „Licht am Tag“-Pflicht. Unbedingt zu beachten sind auch die in vielen Innenstädten üblichen verkehrsberuhigten Zonen, die „zona traffico limitato“.
ORF/Iris Hofmeister
Hotels stellen Einfahrtsgenehmigungen aus
Liegt das Hotel innerhalb einer solchen Zone, sollte man schon vor der Anreise bekannt geben, dass man eine Einfahrtsgenehmigung benötigt - damit das Urlaubsbudget nicht schon bei der Anreise empfindlich kleiner wird.