Andere Länder - andere Verkehrsregeln

Mit dem Beginn der Sommerferien zieht es viele Kärntner Richtung Süden. Was Urlauber mit Auto im fremdländischen Straßenverkehr zu beachten haben, erklärt der ÖAMTC, hohe Strafen können drohen.

Damit der Sommerurlaub auch in diesem Jahr sicher verläuft, gilt es im Straßenverkehr des Reisezieles einiges zu beachten. Die Verkehrsbestimmungen in den traditionellen Urlaubsländern sind anders, als von Österreich gewohnt und es drohen hohe Strafen.

Italien: Sondergenehmigung für „ZTL“

In Italien sind besonders so genannte „ZTL“ zu beachten. Das Kürzel steht für „Zona Traffico Limitato“ und kennzeichnet eine beschränkte Verkehrszone, in die nur Fahrzeuge mit Sondergenehmigung einfahren dürfen. Außerdem bedeuten schwarz-gelbe und gelbe Bodenmarkierungen Parkverbot.

Führerscheinneulinge müssen bei den km/h vorsichtig sein: Innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausstellung des Führerscheins dürfen sie auf Autobahnen nur 100 und auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren. Und wer mit abnehmbarer Anhängekupplung aber ohne Anhänger unterwegs ist, muss mit Strafen rechnen. Hier gilt: Abmontieren, sofern möglich.

Kroatien: Hohe Strafen für Falschparker

Dass beim gesamten Überholvorgang geblinkt werden muss und Kolonnenspringen verboten ist, sollten Kroatienurlauber wissen. Außerdem dürfen im Land Schul- oder Kinderbusse, die zum Ein- oder Ausstieg anhalten, nicht passiert werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen. Falschparker müssen mit besonders hohen Geldstrafen rechnen.

Slowenien: Aussteigen verboten

In Slowenien sind noch mehr Verkehrsbestimmungen anders als in Kärnten: Steigen bei einer Polizeikontrolle der Lenker oder andere Fahrzeuginsassen unaufgefordert aus dem Fahrzeug aus, kann es zu hohen Strafen kommen. Ebenso bestraft wird das Überfahren von gelben Ampeln, wobei zu beachten ist, dass slowenische Ampeln nicht grün blinken, sondern gleich auf gelb umschalten.

Die Warnblinkleuchte muss bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeuges betätigt werden. Besondere Vorsicht gilt auch bei den Tempolimits: sobald ein Ortsschild passiert wird, ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren, außer die Beschränkung wird durch ein Zusatzschild aufgehoben.

Tipps vom Experten

Laut ÖAMTC Kärnten kann eine Verkehrsstrafe, die nicht vor Ort bezahlt wird, auch in Österreich noch eingefordert werden. Bei einem Unfall jedenfalls einen internationalen Unfallbericht ausfüllen und den Vorfall bei der Polizei melden.

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