Prozess Medizin-Uni: Vergleich

Am Montag ist im Zivilprozess zwischen der Sigmund-Freud-Uni Wien und dem Land Kärnten ein Vergleich geschlossen worden. Das Land zahlt 38.000 Euro an die Sigmund-Freud Uni. Regressforderungen gegen Uwe Scheuch und Christian Ragger wird es nicht geben. Es ging um 700.000 Euro Schadenersatz.

Es ist ein Vergleich, der überrascht denn zu Beginn des Prozesses war eine Einigung nicht in Sicht. Die Siegmund Freund-Universität verlangte von Kärnten 750.000 Euro Schadenersatz für ihre Vorbereitung einer privaten Medizin-Universität in Klagenfurt. Das Projekt wurde im April 2012 von der damaligen freiheitlichen Regierung erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt - mehr dazu in: Land Kärnten plant private Medizin-Uni. 80 bis 100 Studenten, so der Plan, sollten am Klinikum in Klagenfurt gegen eine stolze Studiengebühr von rund 12.000 Euro pro Jahr ausgebildet werden. Unmittelbar nach dem Regierungswechsel 2013 wurde das Projekt fallen gelassen. Die sogenannte „Reichen-Uni“ wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen einhellig abgelehnt. Rund 150.000 Euro waren zu diesem Zeitpunkt aber schon an die Sigmund-Freund-Uni geflossen. Diese wollte aber mehr Geld, für Vorbereitungen und Konzept forderte man zusätzlich 700.000 Euro.

Verhandlungserfolg überrascht selbst Anwalt

Nun gibt man sich mit 38.000 Euro zufrieden. Der Rechtsanwalt der Siegmund Freud-Uni, Alfred Noll sagte, ein jahrelanger Rechtsstreit nütze niemanden und der Uni sei durchaus an einer guten Atmosphäre gelegen. Vom Anwalt des Landes, Christian Tschurtschenthaler, hieß es dazu: „Wir haben eine wirtschaftliche Lösung gesucht. Es hat mich eigentlich selbst ein wenig überrascht, dass von so hohen Forderungen Abstand genommen worden ist, die man vorher so vehement vertreten hat. Aber wir freuen uns über den Verhandlungserfolg, darüber, dass eine so hohe Forderung mit einer so kleinen Summe abgegolten wird.“

Land wollte sich an Scheuch/Ragger schadlos halten

Hätte das Land Kärnten mehr Schadenersatz zahlen müssen, wollte es wiederum die damals zuständigen Referenten Christian Ragger und Uwe Scheuch von den Freiheitlichen zur Kasse bitten. Scheuch war damals Bildungs-, Ragger Sozialreferent. Ob das Land die beiden als Privatperson zur Kasse bitten kann, müsste aber erst in einem anderen Prozess entschieden werden. Aber auch dieses Verfahren wurde jetzt mit einem Vergleich beendet. Der Anwalt von Uwe Scheuch, Christian Leyroutz, zeigte sich zufrieden. „Verglichen wurde nur insofern, als das Land eingesehen hat, dass es gegenüber den Herrn Scheuch keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche gibt und auch nie bestanden haben.“ Auf den Einwand, dass dies ja nun nicht ausjudiziert worden sei, sagte Leyroutz: „Es war von vornherein klar, dass dies nie auf Herrn Scheuch oder Ragger abgewälzt werden kann.“ Auch Landesrat Christian Ragger sieht sein, wie er sagte, korrektes Handeln nun bestätigt. Die SPÖ sprach in einer Aussendung hingegen von „unnötigen Ausgaben“, die den Steuerzahler insgesamt 200.000 Euro gekostet hätten. Der am Montag geschlossene Vergleich ist zwar fixiert, aber nicht rechtskräftig.

Links: