Hummer-Fahrer: Todesursache Atemstillstand

Jener 36-jährige Kärntner, der Freitagabend tot in seiner ungarischen Gefängniszelle gefunden worden ist, ist laut Medienberichten an einem Atemstillstand gestorben. Die Ursache für die Apnoe sei unbekannt. Der Mann war verurteilt worden, weil er einen Polizisten mit seinem Hummer-Geländewagen überfahren und getötet haben soll.

Freitagabend wurde der 36-Jährige tot in seiner Gefängniszelle gefunden - mehr dazu in Hummer-Fahrer tot in Zelle gefunden. Die Folgen eines Atemstillstands sollen den Tod des gebürtigen Villachers verursacht haben, schrieb die ungarische Boulevardzeitung „Blikk“ am Mittwoch. Die Ursache für die Apnoe ist unbekannt. Der Kärntner wurde am 25. September wegen der Tötung eines ungarischen Motorradpolizisten in erster Instanz zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Körper des Mannes war am Montag obduziert worden, bei einem ersten Ergebnis hieß es lediglich, es sei kein Fremdverschulden vorgelegen – mehr dazu in Tod in Zelle: Laut Obduktion kein Fremdverschulden. Ein endgültiges Ergebnis soll bis Freitag vorliegen.

Zahlreiche Spekulationen

Zu den bisherigen Spekulationen über die Todesursache gehörten sowohl Selbstmord als auch Mord. Erste Untersuchungen der Polizei schlossen ein Fremdverschulden aus. Laut ungarischen Internet-Medien soll der Kärntner seinen freitod angekündigt haben. In seiner Zelle sei das Tagebuch des Verurteilten gefunden worden. Darin habe der 36-jährige Österreicher niedergeschrieben, dass er seinem Leben ein Ende setzen wolle. Laut der Boulevardzeitung „Blikk“ hätte sich der Österreicher in einer Sammelzelle befunden, gemeinsam mit sieben Mitgefangenen. Keiner von ihnen hätte versucht, Erste Hilfe zu leisten.

Anwalt: Keine Anzeichen für Selbstmord

Einen Freitod seines Mandanten bezweifelte der Verteidiger des 36-jährigen Österreichers gegenüber der APA. Wie Janos Buza betonte, habe es dafür keinerlei Anzeichen gegeben. Am Todestag habe sein Mandant sowohl am Spaziergang auf dem Hof als auch an den Mahlzeiten, wie dem Abendessen, teilgenommen.

Für Buza ist auch die Tatzeit von 19.39 Uhr „eigenartig“. Wenn ein Mensch Selbstmord verüben wolle, dann sicher in der Nacht, wenn die Mitgefangenen schlafen und so keine Hilfe erfolgen könne. Buza wies weiter darauf hin, dass es in zweiter Instanz durchaus gute Chancen gegeben hätte, das Urteil zu mildern.

Hinsichtlich der Spekulationen über eine Medikamentenüberdosis erklärte Buza, sein Mandant habe nur Arzneimittel gegen Zahnschmerzen eingenommen. Vergabe und Einnahme von Medikamenten würden im Gefängnis streng kontrolliert. Kriminalbeamte hatten die Zelle des Verstorbenen nach Medikamenten-Verstecken durchsucht, wobei es bisher keine Informationen über das Ergebnis gibt.

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