Causa Koroschetz: Klagenfurt bekam Recht

Die Stadt Klagenfurt hat im Berufungsverfahren gegen die ehemalige Magistratsdirektorin Claudia Koroschetz beim Oberlandesgericht Graz Recht bekommen. Der Stadt bleibt die Blamage erspart, sich zwei Direktoren leisten zu müssen.

Das OLG hob das Ersturteil des Arbeitsgerichtes Klagenfurt auf, das Koroschetz einen Verbleib auf dem gut dotierten Posten zugesprochen hatte. In der Zwischenzeit kehrte Koroschetzs Vorgänger Peter Jost in sein Amt zurück, die Stadt hätte also zwei Direktoren gehabt - mehr dazu in Klagenfurt hat plötzlich zwei Magistratschefs (kaernten.ORF.at; 12.3.2014). Allerdings hat Koroschetz noch weiterer Möglichkeiten, gegen die Entscheidung des OLG zu berufen.

OLG: Landesgerichte nicht zuständig

Nachdem ihre finanziellen Forderungen vom Oberlandesgericht Graz bereits vor Tagen abgewiesen wurden, blitzte sie auch im Hauptbegehren ab. Anders als das Arbeitsgericht in Klagenfurt war das Oberlandesgericht in Graz der Auffassung, Koroschetz könne den Verbleib auf dem Posten vor Gericht gar nicht einklagen. Geht es um Positionen wie die eines Magistratsdiretkors falle die Rechtssprechung in die Kompetenz der Landes- und Bundesverwaltungsgericht nicht aber in die der Landes -und Oberlandesgerichte.

Koroschetz hatte Posten nur befristet

Zu dem Verfahren kam es, weil die Stadt Klagenfurt ihren früheren Magistratsdirektor Peter Jost abberufen und an seiner Stelle Claudia Koroschetz berufen hatte. Jost kehrte nach einem Arbeitsgerichtsverfahren wieder auf seinen Posten zurück. Die befristet eingestellte Koroschetz musste auf den Job verzichten. Sie hat nun vier Wochen Zeit, um zu überlegen, ob sie gegen das Grazer Urteil beim Obersten Gerichtshof beruft. Nach Ansicht des Anwaltes der Stadt Klagenfurt, Norbert Moser, könnte dies aber den Prozess für Koroschetz nur noch verteuern. Schon jetzt seien Kosten und Gebühren von weit über 11.000 Euro fällig.

Offen ist auch, ob der zweite Klagsweg über die Verwaltungsgerichte überhaupt noch möglich ist, oder ob Koroschetz dabei schon alle Fristen versäumte. Für die Stadt Klagenfurt ist das Urteil des Oberlandesgerichts ein Glücksfall. Bürgermeister Christian Scheider (FPÖ) fühlt sich in seiner Haltung bestätigt und hofft, dass nun Ruhe einkehrt.

Links: