Bauverfahren: Mehr Rechte für Bürgermeister

In ihrer Klubklausur hat die SPÖ ein neues Gemeindeplanungsgesetz vorgestellt. Es sieht unter anderem vor, dass Bauverfahren beschleunigt und der Bürgermeister mehr Entscheidungskompetenz bekommt. Der Fachbeirat für Baukultur warnt davor.

Entscheidend für eine Umwidmung soll künftig das örtliche Entwicklungkonzept einer Gemeinde sein. Es sieht vor, dass in den nächsten zehn Jahre nur dort gebaut werden darf, wo bereits eine Siedlung vorhanden ist. Gemeinde und Land wollen sich so hohe Infrastrukturkosten ersparen und eine Zersiedelung verhindern.

Sind die Kriterien erfüllt, sollen die Grundstücksbesitzer so rasch wie möglich bauen können, sagte SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser: „Bei den Uwmidmungen soll es ein bisschen flotter gehen, die Bürgermeister wieder mehr Kompetenz haben bei kleinflächigeren Umwidmungen, wenn es das Entwicklungskonzept erlaubt.“

Kritik von Fachbeirat

Damit bleibt die Gemeinde Baubehörde erster Instanz. Ein Fehler, wie der Fachbeirat für Baukultur meint. Aufgrund der Nähe zu den Gemeindebewohnern könnten die Beamten nicht immer unabhängig handeln. Zudem fehle oft das fachliche Wissen. Die Folgen wären falsche Baubescheide und zahlreiche Verfahren wegen Schwarzbauten, sagen die Experten.

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