Rund 15.000 illegale Gebäude in Kärnten

Schätzungen des Landes zufolge stehen in Kärnten bis zu 15.000 illegal errichtete Gebäude. Nach mehr als 30 Jahren ohne baubehördliche Beanstandung legalisiert sich ein „Schwarzbau“ quasi von selbst. Immer wieder müssen aber ganze Bauten oder Teile davon abgerissen werden.

Jedes Jahr werden in Kärnten mehrere hundert Verfahren zu „Schwarzbauten“ abgewickelt. Diese Gebäude sind entweder ganz ohne behördliche Bewilligung errichtet worden oder weichen in irgendeiner Form vom Baubescheid ab.

Nach 30 Jahren: Feststellungsbescheid

Nach 30 Jahren kann der betroffene Bausünder einen Feststellungsbescheid über die Rechtsmäßigkeit seines Bauwerks beantragen. Ein behördlich angeordneter Abriss sei dann nicht mehr möglich, sagt Albert Kreiner von der Baurechtsabteilung des Landes: „Allerdings erreichen viele dieser Bauten die 30-Jahre-Frist nicht, sodass es in Kärnten durchaus gängige Praxis ist, dass Verfahren zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands durchgeführt werden. Jährlich müssen zig Bauwerke abgerissen werden.“

Dass Gebäude oder Gebäudeteile abgerissen werden müssen, kommt gar nicht so selten vor. Beanstandungen gibt es derzeit auch bei der Villa des Holzindustriellen Hans Tilly auf der Halbinsel im Naturschutzgebiet Walterskirchen bei Krumpendorf - mehr dazu in Tilly-Villa: Keine Einzelgenehmigung (kaernten.ORF.at; 22.5.2014).

Kreiner: Fehler im Fall Tilly

Bis das Landesverwaltungsgericht in Sachen Tilly-Villa ein Urteil fällen wird, das dann auch vollzogen werden kann, dürften aber noch einige Jahre vergehen. Denn auch während eines Vollstreckungsverfahrens hat ein Betroffener die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den drohenden Abriss einzulegen.

Kreiner sieht in Sachen Tilly auch Fehler aufseiten der Gemeinde. Etwa dass die Villa in einer Größe bewilligt wurde, die weit über die alte Hofstelle hinausgeht. Kreiner: „Im vorliegenden Fall mit der Marktgemeinde Krumpendorf hat die Volksanwaltschaft festgestellt, dass auch Herrn Tilly bestimmte Rechte zustehen. Die Gemeinde wäre verhalten gewesen, Entscheidungen weitaus schneller zu treffen.“

Diskussion über Behördenzuständigkeit

Unabhängig von der Causa Tilly gibt es von Expertenseite Kritik an der Zuständigkeit der Gemeinden. Die Kärntner Baukulturinitiativen, darunter auch der Fachbeirat für Baukultur, fordern den Rückzug der Gemeindepolitik als erste Bauinstanz. Georg Wald, Vorstand des Architekturhauses Kärnten: „Ich bin von ehemaligen Politikern motiviert worden, diese Vorschläge zu unterbreiten. Diese Mandatare haben eingesehen, dass sie in diesen Fragen überfordert sind und dass sie sich - vor allem durch die Nähe als Lokalpolitiker zu den Bauwerbern - sehr schwertun, die Wünsche der Bauwerber zu durchkreuzen oder ihnen Absagen zu erteilen.“

Ein weiterer Vorschlag: Bauherren, die einen Baubescheid nicht einhalten, sollten eine Strafe in Höhe von zehn Prozent des Gebäudewertes bezahlen. Ein Positionspapier wurde bereits an Landeshauptmann Peter Kaiser, Gaby Schaunig (beide SPÖ) und Landesrat Rolf Holub (Grüne) übergeben. Inwieweit das Land diesen und andere Vorschläge bei der Novellierung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes berücksichtigen wird, ist noch offen.