Tierquälerei: Ausgesetzter Leguan gefunden

Die Polizei Kötschach-Mauthen ist am Mittwoch zu einem ungewöhnlichen Einsatz gerufen worden: Ein Lesachtaler und seine Nichte hatten einen Leguan in einem Waldstück gesichtet. Tatsächlich konnten die Beamten das Tier einfangen, es war in einem schlechten Zustand. Die Ermittlungen laufen.

Am Dienstagnachmittag rief ein 32-jähriger Techniker aus dem Lesachtal die Polizeiinspektion Kötschach-Mauthen an und sagte, er habe in einem steilen Waldstück gemeinsam mit seiner Nichte neben der Gemeindestraße von St. Jakob in Richtung des Weilers Aigen einen Leguan gefunden.

Leguan

Polizei

Schülerin Sarah Obrist, die gemeinsam mit ihrem 32 Jahre alten Onkel im Wald unterwegs war, fand das Tier: „Zuerst dachte ich, das ist ein toter Vogel. Dann sind wir ausgestiegen und gesehen, das ist eine Riesenechse. Dann hatten wir einen Schock und dann mussten wir unbedingt ein Foto machen.“

Aggressiv und krank

Die Streifenbeamten fanden tatsächlich an der geschilderten Stelle einen ca. 80 Zentimeter langen, rostbraunen Leguan, mit Anweisung von Reptilienexpertin Helga Happ vom Reptilienzoo Klagenfurt fingen sie ihn ein und brachten ihn zur Polizeiinspektion.

Das aggressive und vermutlich vor Tagen ausgesetzte Reptil befindet sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Das Tier wurde zunächst gefüttert, getränkt und in einer großen Schachtel untergebracht.

Am Donnerstag wurde das Reptil zu einem Reptilien-Tierarzt in Villach gebracht. Was mit dem Tier weiter passiert, ist noch nicht endgültig geklärt. Es könnte aber im Reptillienzoo Happ Unterschlupf finden.

Leguan ausgesetzt Lesachtal

ORF

Besitzer droht Freiheitsstrafe

Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor wurde informiert. Nun wurden Ermittlungen eingeleitet, um herauszufinden, wer das Tier ausgesetzt hat. Die Haltung von Leguanen ist in Österreich nach dem Tierschutzgesetz meldepflichtig. Wer der Halter war ist noch nicht bekannt, sagt Herbert Zebedin von der Polizei Kötschach-Mauthen.

Das Aussetzen eines Tieres, das bei uns in der Natur nicht selbst überleben kann, werde mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.

Links: