Streit um Glock-Vermögen vor Gericht
Die Öffentlichkeit wurde am Mittwoch in dem vermögensrechtlichen Verfahren von Helga Glock gegen ihren Ex-Ehemann, Waffenproduzent Gaston Glock, unmittelbar nach Prozessbeginn ausgeschlossen. Unter Strafandrohung ist es den Verfahrensbeteiligten nun verboten, Informationen aus dem Gerichtssaal nach außen zu tragen.
Ende Juni 2011 hatte sich Gaston Glock nach 49 Ehejahren von seiner Frau scheiden lassen, um eine 52 Jahre jüngere Villacherin zu heiraten.
Beide Parteien wollen Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Streitparteien hatten den Antrag nach Ausschluss der Öffentlichkeit einvernehmlich gestellt. Richter Gernot Kanduth folgte dem Ansinnen und verwies die anwesenden Journalisten des Saales. „Tatsachen des Familienlebens werden erörtert“, sagte Kanduth zur Begründung des Ausschlusses.
Mehrere Zivilklagen von Helga Glock
Gaston Glock ist derzeit mit mehreren Zivilklagen seiner Ex-Ehefrau konfrontiert. Im aktuellen Verfahren begehrt Helga Glock einen Mindestanteil an der Glock-Privatstiftung von 1,9 Millionen Euro. Vorerst werden aber aus Kostengründen lediglich 70.000 Euro eingeklagt.
Wie lange die anhängigen Verfahren in Klagenfurt dauern werden, ist noch nicht abzusehen. Ob die Urteile je öffentlich werden, ist ebenso fraglich, die richterlichen Entscheidungen könnten schriftlich ergehen.
Links:
- Glock: Zivilprozess um Millionen (kaernten.ORF.at, 20.4.2012)
- Rosenkrieg um Glock-Imperium (kaernten.ORF.at, 6.12.2011)