Pflegebeitrag: Scharfe Kritik der Behindertenanwältin

Der FPK-Plan, den Pflegeregress für Angehörige wieder einzuführen, wird auch von der Kärntner Behindertenanwältin kritisiert. Nach Interventionen soll es nun zumindest teilweise Alters-Obergrenzen für die Beiträge der Angehörigen Behinderter geben.

Der FPK-Plan, den Regress für Angehörige wieder einzuführen, stößt seit Tagen auf heftige Gegenwehr. Angehörige sollen, wie berichtet, Kostenbeiträge für ihre Senioren oder behinderten Familienmitglieder bezahlen, falls diese in einem Heim untergebracht sind. Dies ist in den Entwürfen für das Chancengleichheitsgesetz und für das Mindestsicherungsgesetz vorgesehen, die derzeit in Begutachtung sind.

Der FPK-Plan wird von der ÖVP unterstützt, SPÖ und die Grünen sind dagegen. Die beiden Gesetze sind noch nicht beschlossen, Nachbesserungen sind immer noch möglich. Und genau das fordern die Kritiker beharrlich ein.

Behindertenanwältin: „Massive Ungleichbehandlung“

Der Regress für Angehörige ist auch für die Anwältin für Menschen mit Behinderung, Isabella Scheiflinger, nicht akzeptabel. Die Gesetzesentwürfe würden die Chancengleichheit aufheben, kritisiert Scheiflinger. Die Eltern behinderter Kinder sollen ja nicht nur für den Heimplatz dazuzahlen, auch für Tagesstätten sei der Kostenbeitrag vorgesehen: „Familien mit behinderten Kindern sind auf Lebzeiten in mehreren Bereichen verpflichtet, das erfahren sie tagtäglich. Das ist eine massive Ungleichbehandlung.“

Laut der von Ragger vorgesehenen sozialen Staffelung muss eine vierköpfige Familie schon bezahlen, wenn der Vater als Alleinverdiener mehr als 2.200 Euro Nettogehalt hat, Weihnachts- und Urlaubsgeld miteingerechnet.

Alters-Obergrenze gilt nicht in allen Fällen

Ihre Erstintervention bei Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) habe zumindest einen Teilerfolg gebracht. Ragger habe dabei das Zugeständnis gemacht, dass er zumindest bei den Leistungen nach den Kärntner Chancengleichheitsgesetz eine Alters-Obergrenze für die Beiträge der Angehörigen definieren werde. Diese Grenze sei mit 25 Jahren definiert worden, so die Behindertenanwältin.

Diese Grenze, also dazuzahlen bis zum 25. Lebensjahr, gilt aber nicht für alle Kinder mit Behinderung, kritisiert die Behindertenanwältin: „Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und Behinderungen sind meistens im Mindestsicherungsgesetz definiert. Das würde bedeuten, dass die Angehörigen Beiträge auf Lebzeiten zahlen.“ Betroffen sind davon in Kärnten 800 Personen, die in Zentren für psychosoziale Rehabilitation untergebracht sind.

SPÖ: Eine „unmoralische FPK-Geldbeschaffung“

Kritik an dem geplanten Pflegeregress kam am Sonntag auch erneut von der SPÖ. Nachdem der Regress vor einigen Jahren abgeschafft wurde, sei seine Wiedereinführung für die vor allem weiblichen Angehörigen von Pflegebedürftigen nach dem Motto „Frauen zurück an das Pflegebett“ das falsche Signal, sagt SPÖ-Sozialsprecherin Ines Obex-Mischitz.

Sinnvoller sei es, Förderungen für Betreiber öffentlicher Pflegeheime an Gemeinnützigkeit zu binden und Geschäftsführergehälter sowie Mieten in Pflegeheimen zu deckeln.

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