Radarwarner und Laserblocker boomen
Der Blick in die Polizeiberichte zeigt es deutlich, immer wieder werden Fahrer von teils hochpreisigen Autos angehalten, die dann nach einiger Fragerei doch zugeben müssen, Laserblocker eingebaut zu haben. Allein auf der Tauernautobahn (A10) waren es zwischen Ende Februar und Anfang März, gleich drei Fahrzeuglenker, die aufgrund ihrer verbauten Laserwarner und Laserblocker abgestraft wurden.
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Radarwarner nur in Navis erlaubt
Erlaubt sind in Österreich nur Radarwarner die über das Navigationsgerät laufen, also handelsübliche Geräte, die dann wenn man sich auf Straßen einem Radarkasten nähert, akustisch warnen. Laut Gesetz verboten sind aber die aktiven Laserwarner, sogenannte Laserblocker, die die Geschwindigkeitsmessung der Polizei behindern. Ebenso können Geräte gekauft werden, die im Auto angebracht ebenfalls ein akustisches Signal von sich geben, wenn sich das Fahrzeug den Radarkästen nähert.
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Laserblocker oft gut versteckt
Die sogenannten Laserblocker sind oft besonders gut versteckt. Bis die Paragraphen zum Tragen kommen, müssen diese von der Polizei erst gefunden werden, und das ist gar nicht so einfach: „Sie werden teilweise so in die Stoßstange verbaut, dass die Stausensoren herausgebaut werden und anstatt dessen die Laserblocker installiert. Da muss man dann schon ein Techniker sein, um das festzustellen. Deswegen ist bei den Schwerpunktkontrollen immer ein Techniker dabei“, so Gerhard Maurer von der Verkehrsinspektion Klagenfurt.
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Von Seiten der Polizei heißt es, noch gebe es so gut wie keine Erfahrungswerte mit den Laserblockern, aber es werde in den kommenden Wochen Schulungen geben, wie diese illegalen Blocker, im Fahrzeug identifiziert werden können. Mittlerweile gibt es Unterlagen, die einen groben Überblick geben, wo die kleinen Geräte versteckt sein können.
Messgerät der Polizei zeigt Error an
Die Befugnisse der Polizei sind jedenfalls weitreichend, wenn diese Laserblocker direkt bei der Kontrolle gefunden werden. „Unser Messgerät zeigt dann eben gar nichts an, es kommt keine Messung zustande. Das Messgerät zeigt Error an. Der Laserblocker muss dann ausgebaut werden. Entweder vom Beanstandeten selbst oder wenn er das nicht machen kann, dann muss das Fahrzeug abgeschleppt werden und das Gerät von einer Kfz-Firma ausgebaut werden“, sagt Maurer.
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Neben dem Laserblocker gibt es noch eine dritte Einheit, die im Auto verbaut werden kann und das ist ein passiver Radarwarner. Diese Geräte würden zwar auf der Suche nach Radarkästen selbst keine Funkwellen aussenden, aber diese könnten die Funkwellen von aktiven Radargeräten aufnehmen. Isabella Messner, Juristin beim ÖAMTC spricht bei diesen Geräten von einer unbestimmten Rechtssituation: „Nach dem Telekommunikationsgesetz sind sie aber als Funkanlage zu sehen und müssten somit bewilligungspflichtig sein. Das heißt, man müsste von der Bezirkshauptmannschaft eine Bewilligung einfordern, die man als normaler Verkehrsteilnehmer niemals bekommen wird“, so Messner.
Bis zu 5.000 Euro Strafe
Die verschiedenen Geräte können je nach Wunsch bis zu 4.000 Euro kosten. Auch die Strafen können es in sich haben. Laut Juristen können sie bis zu 5.000 Euro ausmachen. Dass diese Radarwarner und Laserblocker groß nachgefragt werden, bestätigen Fachhändler, vor der Kamera wollte aber neimand dazu Stellung nehmen.