Ermittlungen gegen Birnbacher eingestellt

5,7 Millionen Euro soll der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher für seine Beratertätigkeit beim Hypo-Verkauf an die Bayern kassiert haben, 1,8 Mio. davon zahlte er zurück. Strafrechtliche Ermittlungen wurden nun eingestellt, es bleibt nun der Zivilrechtsweg.

Birnbacher gestand im damaligen Prozess ein, dass er 5,7 Mio. erhielt, ebenso, dass ein Teil des überhöhten Honorars als Parteienfinanzierung für ÖVP und Freiheitliche gedacht war - mehr dazu in Causa Birnbacher: OGH bestätigt Schuldsprüche (kaernten.ORF.at; 11.43.2014). In dieser Causa angestrengte strafrechtliche Ermittlungen gegen Birnbacher wurden eingestellt, doch es laufen noch Forderungen in Zivilprozessen, unter anderem von der Landesholding.

Klagen von Haider-Erbinnen und Martinz

Die Haider-Erbinnen und Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz hatten Birnbacher bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil er den Großteil des Geldes das er beim Hypo-Verkauf kassierte, verbraucht bzw. an diverse Familienmitglieder verschenkt hatte. Jetzt stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Birnbacher ein, wegen Verjährung.

Birnbacher hatte bereits beim Prozess im Jahr 2012 erklärt, dass der Großteil der Millionen,die er für seine Beratertätigkeit beim Hypo-Verkauf kassiert hatte, nicht mehr in seinem Besitz waren. Bereits da hätte der Staatsanwalt die Anklage auf Untreue wegen der Weitergabe von Vermögensbestandteilen ausweiten müssen, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Ankläger verwirkte Anklagerecht

Dies sei jedoch nicht geschehen, wohl auch, weil es für den Staatsanwalt nur schwer erkennbar gewesen sei, sagte Kitz. Somit habe der Ankläger sein Anklagerecht verwirkt, die Causa ist verjährt, die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall drei Jahre. Mittlerweile bestätigte auch die Oberstaatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens, sagte Kitz. Sowohl Josef Martinz als auch die Haider-Erbinnen könnten jedoch einen Fortführungsantrag stellen. Ob sie das tun, ist derzeit noch offen. Die Verjährung betrifft allerdings nur das Strafverfahren, sagt Kitz. Auf dem Zivilrechtsweg können sämtliche Parteien weiterhin versuchen, das Geld von Birnbacher bzw. seinen Familienmitgliedern zurückzufordern.

Ermittlungen gegen weitere Personen abgeschlossen

Mittlerweile schloss die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ihre Ermittlungen gegen ÖVP-Landesrat Ulrich Zafoschnig und Hans Schönegger, Vorstand der K-BVG, der Kärntner Beteiligungsverwaltung, im Zusammenhang mit den Birnbacher-Millionen ab. Die beiden ehemaligen Landesholding-Vorstände wurden von Haider-Anwalt Dieter Böhmdorfer wegen Untreue angezeigt. Der Vorhabensbericht liegt bei der Oberstaatsanwaltschaft.

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