Causa Birnbacher: OGH bestätigt Schuldsprüche

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag über Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen in der Causa Birnbacher entschieden. Die Schuldsprüche wurden bestätigt, die Haftstrafe für Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz aber um ein Jahr von fünfeinhalb auf viereinhalb Jahre herabgesetzt.

Die Strafe des geständigen Dietrich Birnbacher bleibt bei drei Jahren, zweieinhalb statt vorher zwei davon auf Bewährung. Birnbacher muss also ein halbes Jahr absitzen. Die beiden ebenso erstgerichtlich verurteilten ehemaligen Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, müssen wie vom Landesgericht Kärnten geurteilt drei bzw. zwei Jahre ins Gefängnis. Alle Urteile sind rechtskräftig.

Sechs Mio. Euro für Gutachten erhalten

Die Generalprokuratur empfahl dem OGH vorab die Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerden zu den Urteilen. Sechs Millionen Euro kassierte Birnbacher beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes an die Bayerische Landesbank (BayernLB) für seine Beratertätigkeit, laut Gerichtsgutachter wäre ein Honorar von 300.000 Euro gerechtfertigt gewesen. Das Gericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass Martinz - gemeinsam mit dem später verstorbenen früheren Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider - Birnbacher dazu instrumentalisieren wollten, beim Verkauf der Hypo-Anteile Geld für die eigenen Parteien - ÖVP bzw. BZÖ - abzuzweigen.

OGH Birnbacher Martinz Entscheidung

APA/Roland Schlager

Birnbacher (l.) und Anwalt Richard Soyer vor Beginn der Verhandlung

Birnbacher bekommt Geld zurück

Birnbacher, der um eine Fußfessel statt Haft ansuchen dürfte, zeigte sich nach der Verhandlung „erleichtert“. Laut seinem Anwalt könnten drei Monate Fußfessel übrig bleiben. Birnbacher meinte nach dem Spruch des OGH, er habe vorher Vertrauen in die österreichische Justiz gehabt und gehe mit diesem Vertrauen auch wieder nach Hause. Auf sein Geständnis angesprochen meinte er, man könne nicht sagen, es habe sich ausgezahlt, „ein Geständnis erleichtert“.

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Die Minderung der unbedingten Haftstrafe von einem auf ein halbes Jahr erfolgt laut OGH vor allem, da er trotz eines „intensiven Täterwillens“ als einziger bisher begonnen hat, den Schaden tatsächlich gut zu machen. Knapp eine Million Euro hatte er rasch beglichen. Nun habe er, am vergangenen Freitag, eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) bekommen: Von rund 2,5 Mio. Euro Steuern, die Birnbacher von seinem Honorar geleistet hat, würden nun „knapp zwei Mio. Euro“ zurückfließen, „die natürlich an die Landesholding als Rückzahlung weitergehen werden“, so sein Anwalt Richard Soyer.

Martinz-Anwalt Alexander Todor-Kostic bezeichnete den Schuldspruch als „niederschmetternd“. Er hätte mit einer Aufhebung des Urteils gerechnet.

„Generalprävention“ gegen Korruption

Alle Angeklagten hatten nach dem ersten Urteil Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen gegen die Urteile eingebracht. Birnbacher berief wegen der Höhe der Strafe - drei Jahre Haft, davon zwei bedingt. Sein Anwalt argumentierte, dass er unter die „kleine Kronzeugenregelung“ falle, weil er entscheidende Hilfe bei der Aufklärung geleistet habe. Martinz bekam damals fünfeinhalb Jahre Haft, die Mitangeklagten Megymorez und Xander erhielten drei bzw. zwei Jahre. Die relativ harten Urteile begründete das Gericht mit einer „Generalprävention“ gegen Korruption in der Politik.

OGH Birnbacher Martinz Entscheidung

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Josef Martinz, Medienrummel zu Beginn der Verhandlung

Verteidiger kritisierten Erstgericht

Die Verteidiger übten am Dienstag zu Beginn der Sitzung in Wien Kritik an dem Erstgericht. Der Anwalt von Megymorez zog vor dem OGH die Unbefangenheit des Klagenfurter Erstrichters in Zweifel, weil dieser während des Verfahrens mit Medien gesprochen habe. Der Verteidiger von Martinz meinte, das Erstgericht sei unter „Verurteilungsdruck“ gestanden, man habe sich nicht um Wahrheitsfindung, sondern um ein schnelles Prozessende bemüht. Nach Birnbachers Geständnis habe eine beispiellose Hetzjagd stattgefunden.

OGH Birnbacher Martinz Entscheidung

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Die Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz und Steuerberater Dietrich Birnbacher vor Beginn der Verhandlung (v. l.)

Xander in Handschellen

Der Anwalt von Megymorez meinte auch, Haider und Martinz hätten versucht, „die Kärntner Landesholding beim Geschäft außen vor zu lassen“. Ganz zum Schluss hätten die beiden Politiker „ihren Aufwand“ erst der Landesholding umgehängt. Die Landesholding hätte schließlich „bestimmt eine Investmentbank beauftragt, wäre sie beim Hypo-Verkauf eingebunden gewesen“.

Xander wurde mit Polizeieskorte und Handschellen in den Verhandlungssaal geführt. Er wurde bereits in der Affäre um die Fluglinie Styrian Spirit rechtskräftig verurteilt, er trat seine Haft bereits an. Laut seinem Anwalt und dem OGH befindet er sich in Privatinsolvenz.

Forderungen an Haiders Erben

Für die Familie des verstorbenen Jörg Haider könnte die Bestätigung der Schuldsprüche nun Folgen haben: Denn die Kärntner Landesholding will von den Erben Haiders Schadenersatz fordern. Haider-Tochter Ulrike sieht dafür kaum Chancen. Sie fordert Respekt für einen Verstorbenen - mehr dazu in Land will Haider-Erben zur Kasse bitten.

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