Keine UVP für Windpark auf Kuchalm nötig

Das Land Kärnten hat am Dienstag mitgeteilt, dass für den geplanten Windpark mit acht Windrädern auf der Kuchalm im Metnitztal keine Umweltverträglichkeits-Prüfung nötig sei. Dies ergab eine Prüfung der UVP-Behörde.

Durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts im November 2014 wurde die UVP-Behörde des Landes zu einer Ergänzung und zur Erlassung eines neuen Bescheides bezüglich des Windparks Kuchalm aufgefordert, so Umweltreferent Rolf Holub (Grüne) in einer Aussendung.

„Behörde wird Leistung überwachen“

Besonders die Überprüfung der laufenden Einhaltung der beantragten 20 Megawatt Energieleistung sowie eine mögliche Kumulierung mit anderen Windkraftprojekten wurden von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts eingefordert. Holub sagte, die Einhaltung der beantragten Gesamtleistung von 19,872 Megawatt könne und werde seitens der Behörde in einem einfachen, technischen Verfahren laufend online überwacht.

„Kein negativer Effekt auf Vogelzug“

Der nächstgelegene Windpark Gaberl in der Steiermark sei zudem 40 Kilometer entfernt. Der naturschutzfachliche Sachverständige sei daher laut Holub zu dem Ergebnis gekommen, dass hier mit keinen negativen Effekten auf den Vogelzug zu rechnen sei. Aus forstfachlicher Sicht sei durch die beantragte Rodung zudem mit keinen belastenden Umweltauswirkungen zu rechnen. Die Landesregierung nahm den Bescheid am Dienstag in ihrer Sitzung zur Kenntnis.

Die beantragten Waldrodungen, die Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Schwellenwerts von 20 Megawatt elektrischer Gesamtleistung sowie ein ausreichender Abstand zu anderen Windkraftanlagen liegen somit dem erneuten negativen Feststellungsbescheid der UVP-Behörde des Landes Kärnten zugrunde.

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