Windpark Metnitz: UVP wird geprüft

Die Realisierung des Windparks auf einer Alm ober Metnitz rückt näher. Für die Anlage mit acht Windrädern wurden einige Verfahren bereits abgeschlossen. Kernfrage ist jetzt, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig ist. Eine Entscheidung soll es Ende Jänner geben.

Für den Windpark Metnitz liegt nun alles an der Abteilung sieben in der Rechtsabteilung des Landes. Dort wird bis Ende Jänner entschieden, ob für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist oder nicht. Entscheidend sei dabei die Größe der Rodungsfläche, sagt Harald Tschabuschnig von der Umweltabteilung des Landes. Abgehandelt wurden bereits Fragen des Forstrechtes, des Naturschutzes und der Energiewirtschaftlichkeit. Geprüft wurde auch Sicherheitstechnik und Lärmschutz.

Die bisherigen Bescheide werden erst erstellt, wenn feststeht, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt, so Tschabuschnig. In den wesentlichen Bereichen sei das Projekt bisher positiv beurteilt worden. Auch von den Grundeigentümern sei bei den letzten Verhandlungen Zustimmung signalisiert worden.

Antragsteller ist zuversichtlich

Antragsteller Werner Feuerabend ist zuversichtlich, ohne UVP auszukommen. Er habe bis jetzt 800.000 Euro in Gutachten, Testanlagen und das Verfahren investiert. Wann er mit einem Baubeginn rechnet, könne er noch nicht sagen, so Feuerabend. Es gebe jedenfalls genügend Investoren, die Interesse hätten, in die Gesellschaft einzusteigen. Ein möglicher Investor müsse knapp 100 Millionen Euro mitbringen, denn in einer zweiten Ausbauphase sollen weitere zwölf Windräder auf der Kuhalm oberhalb von Metnitz errichtet werden.

Wenn die Rechtsabteilung des Landes entscheidet, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, dann hätte das weitreichende finanzielle Folgen für den Betreiber. Außerdem würde dies eine gehörige Bauverzögerung bedeuten.

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