Sandro H. : Freilassung trotz Schuldspruchs

Die ehemalige Villacher Rotlichtgröße Sandro H. hat sich am Donnerstag wegen Versicherungsbetrugs vor Gericht verantworten müssen. Er wurde schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Zusatzstrafe verurteilt. Weil er diese in der U-Haft abgesessen hat, wurde er nach der Verhandlung freigelassen.

Mit Sandro H. stand ein Mann vor Gericht, der die Justiz schon seit vielen Jahren beschäftigt. Dass er auch wegen Mordes verdächtigt wird, spielte in diesem Prozess keine Rolle.

Haus angezündet: Versicherungsbetrug

In Handschellen wurde Sandro H. Donnerstagfrüh in den Gerichtssaal im Klagenfurter Landesgericht geführt. Er bekannte sich wenig später vor dem Richter und dem Schöffensenat als „nicht schuldig“. Dem 44 Jahre alten Mann wurde vorgeworfen, im Jahr 2006 einen Bekannten dazu angestiftet zu haben, ein Zinshaus anzuzünden, das ihm gehörte. Von der Versicherung soll er später 320.000 Euro kassiert haben. Dieser Versicherungsbetrug war Gegenstand des Prozesses. Vor Gericht bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe und blieb bei seiner Version. Konkurrenten aus dem Rotlichtmilieu hätten ihm Schaden wollen und deswegen seinen Freund zum Legen des Brandes angestiftet.

Zeuge: Sandro H. war Anstifter

Doch Staatsanwältin Sandra Agnoli und die Schöffenrichter zweifelten an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten. Der besagte Freund, ein ehemaliger Security-Angestellter, wurde noch einmal einvernommen. Er wurde schon 2011 wegen Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren bedingter Haft verurteilt. „Warum haben sie das Haus damals in Brand gesteckt?“ fragte Richter Dietmar Wassertheurer. Es sei einfach ein Freundschaftsdienst gewesen, er sei ein gutmütiger Mensch und hätte nicht nachgedacht, was man da von ihm verlange. Geld oder andere Gefälligkeiten hätte er für seine Tat nicht verlangt und auch nicht erhalten. Dass ihn Konkurrenten Sandro H.´s zur Tat angestiftet hätten, stimme nicht, sagte der Zeuge einmal mehr.

Nach einer stundenlangen Verhandlung folge das Urteil: 18 Monate unbedingte Zusatzfreiheitsstrafe. Weil der Angeklagte bereits die gesamte Zeit in U-Haft abgesessen hat, durfte er nach der Verhandlung gehen. 45 Tage lang muss die Justiz nun abwarten, bevor das Ermittlungsverfahren wegen Mordes an Michaela G. wieder aufgenommen werden kann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Freundin Michaela G. seit Prozess abgängig

Die Akten zeigen aber, dass der Fall Sandro H. wesentlich umfangreicher ist. Für die Staatsanwaltschaft ist er auch im Mordfall Michaela G. dringend tatverdächtig. Die damals 23 Jahre alte Freundin ist seit 2006, seit dem Jahr des Zinshausbrandes, verschwunden.

Zwei Jahre später wurde Sandro H. wegen eines geplanten Mordes an einem Bordellbetreiber zu 30 Monaten Haft verurteilt. Während eines Freigangs gelang Sandro H. die Flucht und er setzte sich nach Paraguay in Lateinamerika ab. Dort wurde er 2012 aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Österreich festgenommen.

Bedingte Auslieferung: Keine Mordanklage

Doch die Auslieferung erfolgte erst nach zähen Verhandlungen und nur unter Auflagen: Sandro H. darf in Österreich nicht wegen Mordes verfolgt werden. In Paraguay steht nämlich auf Mord - anders als in Österreich - keine lebenslange Haft. Ermittlungen durften erst dann wieder aufgenommen werden, wenn der Verdächtige 45 Tage in Freiheit verbracht hat, lauteten die Bedingungen. Da es jedoch keine Leiche der verschwundenen Frau gibt, ist völlig offen, ob es je zu einer Anklage kommen wird.

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