Gastronomie: Tabakgesetz ändern

Viele Wirte investierten in Umbaumaßnahmen für Nichtraucherbereiche. Manche davon sind nur über den Raucherbereich zugänglich. Das sei verboten, sagt der Verwaltungsgerichtshof. Die Wirte fordern eine Gesetzesänderung, sonst drohen sie mit Klagen.

Das Tabakgesetz mit seinen Ausnahmeregelungen sorgte in den letzten Jahren immer wieder für heiße Diskussionen nicht nur unter Nichtrauchern, sondern auch unter Gastronomen. Das Gesundheitsministerium schrieb in Lokalen ab einer gewissen Größe eine räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern vor. Die Wirte mussten viel investieren. Sie meinten, es sei kein Problem, wenn Nichtraucher auf dem Weg zu ihren Räumen kurz auch durch die Raucherräume gehen.

Betriebe verließen sich auf Gesetz

Das sieht der Verwaltungsgerichtshof anders. Er stellte fest, dass sie Nichtraucherbereiche ohne Umweg in die Raucherbereiche zugänglich sein müssen. Dieses Erkenntnis rief die Wirte auf den Plan. Ihre Vertreter kamen zu einer kurzfristig einberufenen Tagung nach Villach. Helmut Hinterleitner, Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer, sagte, man rede von rund 80.000 Betrieben samt Hotellerie, die sich auf eine Rechtsmeinung des Gesundheitsministeriums verließen und investierten. Es müsse Rechtssicherheit hergestellt werden, so Hinterleitner. Das kurzfristige Durchschreiten eines Raucherbereichs müsse erlaubt werden. Damit wären weitere Investitionen unnötig, sagte Hinterleitner.

Sollte das Gesetz nicht repariert werden, wollen einige Gastronomen die bisherigen Investitionskosten beim Bund einklagen, sagte Peter Trost von der Wirtschaftskammer Tirol. Amtshaftungsklagen werden überlegt, denn es wurde ja tatsächlich investiert, da muss man schauen, dass die Betriebe nicht übrigbleiben. Es gibt auch Stimmen in der Wirtschaftskammer, die kein Problem mit einem generellen Rauchverbot in Speiselokalen hätten.

Links: