Immer noch Diskussionen um Rauchverbot

In Österreich gilt seit 1. Juli 2010 das Rauchverbot in Lokalen. Nur Betriebe unter 50 Quadratmeter oder größere Gaststätten mit abgetrennten Raucherräumen dürfen das Rauchen erlauben. Nichtraucher kritisieren die ihrer Meinung nach schleppende Umsetzung des Gesetzes, dabei gibt es auch Mängel in der Gesetzesformulierung.

Etwa 14.000 Menschen sterben in Österreich jährlich an Krankheiten, die durch das Rauchen verursacht werden. Mit dem Weltnichtrauchertag am 31. Mai will die Weltgesundheitsorganisation auf den gesetzlichen Schutz der Nichtraucher aufmerksam machen. Die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher kritisiert die ihrer Meinung nach schleppende Umsetzung des Gesetzes.

Weniger Anzeigen

In Kärnten hat es im vergangen Halbjahr 22 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz gegeben. 18 davon betrafen unerlaubtes Rauchen im Nichtraucherbereich. Die restlichen Anzeigen wurden gegen Wirte aufgrund mangelnder Kennzeichnung oder fehlender Umbaumaßnahmen eingebracht.

Für Albert Kreiner, Leiter der Infrastrukturabteilung des Landes, eine erfreuliche Entwicklung: „Im ersten Jahr waren wir bei 150 Anzeigen, die vor allem auch bauliche Anlagen betroffen haben. Wir sind 2011 auf 80 Anzeigen gekommen. Wir gehen davon aus, dass hier die Bewusstseinsbildung weiter bei Wirten und Gästen greift.“

Wirte können Verbot nicht durchsetzen

4.000 Gastronomie- und 2.000 Hotelleriebetriebe waren in Kärnten laut Wirtschaftskammer von den Umbaumaßnahmen betroffen. Warum vereinzelte Wirte trotz Übergangsfrist immer noch nicht die notwendigen Umbauten durchgeführt haben, erklärt Guntram Jilka von der Wirtschaftskammer Kärnten: „Das Gesetz sagt, dass der Hauptraum rauchfrei zu sein hat. Der Hauptraum wird von manchen als Thekenbereich definiert. Es ist aber jener Bereich, der dem Hauptumsatz zuträglich ist. Hier gibt es Auffassungsunterschiede, es lässt sich aber durch eine Beratung und durch ein Coaching aus dem Weg räumen.“

Fehler im Gesetz

Laut Robert Rockenbauer von der Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher gebe es allgemein nur wenige Gastronomiebetriebe, bei denen eine Abtrennung zum Raucherraum wirklich funktioniere.

Auch Rockenbauer sieht den Fehler im Gesetz begraben: „Diejenigen Wirte, die eine Raumtrennung schaffen mussten, haben diese auch geschaffen, aber nicht immer optimal. Der Gesetzgeber hat nicht vorgegeben, wie so ein Raum aussehen muss. Aus unserer Sicht sind ein Unterdrucksystem, automatischen Türschließer und ein Belüftungssystem notwendig. Die meisten haben die Trennung mit einer Glastür geschaffen, die aber ohnehin immer offen bleibt, weil es der Kellnerin oder dem Kellner unzumutbar ist, diese ständig mit vollen Händen zu durchschreiten.“

Rockenbauer zufolge wäre ein generelles Rauchverbot effektiver, nicht nur im Sinne des Nichtraucherschutzes sondern, weil damit auch Wettbewerbsnachteile unter den Wirten aus dem Weg geschafft wären, sagt Rockenbauer.

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