Viele Anzeigen, wenige Verfahren

Vor 13 Monaten ist die Übergangsfrist des Tabakgesetzes abgelaufen. Seit Juli 2010 gingen - meist anonym - mehr als 1. 000 Anzeigen bei den Bezirkshauptmannschaften ein. Davon ist jedoch nur ein Bruchteil übriggeblieben.

Die Zahl der Anzeigen ist zwar enorm, aber nur in ein paar Dutzend Fällen wurden diese auch zu einem Behördenverfahren mit Strafbescheid. Diese geringe Zahl der Verfahren gegen Wirtsleute wundere ihn, so Albert Krainer vom Amt der Kärntner Landesregierung - man habe mit deutlich mehr gerechnet.

Kreiner: „Angezeigt wurde vorwiegend die Nichtkennzeichnung von Räumen – das hier also entweder geraucht werden darf oder nicht. Gegenwärtig sind nur 20 Strafverfahren anhängig. Man muss den Wirten also ein Kompliment machen - sie haben sich mit der Situation gut zurechtgefunden“.

Nur 200 Betriebe umgebaut

Bei kleinen Lokalen kann sich der Wirt entscheiden, ob er ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal betreiben will. In Größeren muss es einen eigenen Bereich für Nichtraucher geben.

Laut Guntram Jilka von der Wirtschaftskammer hätten sich 1.800 Wirte nach den in ihrem Betrieb erforderlichen Umbaumaßnahmen erkundigt, 220 haben auch tatsächlich umgebaut. Die Kosten: 250.000 Euro.

Allgemein feststellbar ist, dass die „Nichtraucher-Moral“ am Land schlechter als in der Stadt zu bewerten sei. Eher gebrochen werde das Gesetz in Trink- als in Esslokalen.

Mit der kalten Jahrezeit folgt „Bewährungszeit“

In der warmen Zeit des Jahres war der Vollzug des Nichtrauchergesetzes kein Problem - es gilt ja nur für geschlossene Räume.

Albert Kreiner: „Jetzt kommt die Zeit der Bewährung für die Gastwirte, wenn sich zeigt w der Nichtraucherschutz in den Gasträumlichkeiten wahrgenommen wird“.

Raucher werden sehr selten bestraft

Raucher, die das Tabakgesetz missachten, werden sehr selten bestraft. Hier ist die Situation deutlich schwieriger als bei den Wirtsleuten.

Kreiner: „Bei den Privatpersonen ist es so, dass vielfach anonyme Anzeigen erfolgten, dass jemand in einem Gastlokal geraucht habe. Wir gehen derzeit von zehn Personen aus, die als Raucher eine Anzeige bekommen haben“.

Anzeigen in Villach am häufigsten

Die Strafe für Wirte, die sich nicht an das Tabakgesetz halten, reicht bis 10.000 Euro. In Kärnten wurden bisher maximal 500 Euro Strafe verhängt. Die meisten Anzeigen kamen übrigens bisher aus Villach.