Petzner verlangt Rücktritt Peschorns

BZÖ-Vizeklubchef Stefan Petzner hat den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Freitag vor Journalisten der Falschaussage im Hypo-U-Ausschuss im Kärntner Landtag bezichtigt und forderte dessen Abberufung. Peschorn witterte eine Verleumdung.

Der Grund für Petzners Forderung ist, dass die notverstaatlichte Kärntner Hypo-Bank am Donnerstag mit sofortiger Wirkung auf Basis des Eigenkapitalersatz-Gesetzes (EKEG) Tilgungen und Zinszahlungen für Milliardenkredite von der einstigen Mutter Bayern LB gestoppt hat und außerdem die bisher geflossenen Tilgungen und Zinsen von den Bayern zurück will. Mehr dazu: BayernLB klagt Hypo

Petzner führt stenografisches Protokoll ins Treffen

Peschorn hatte am 15. Juni 2011 im U-Ausschuss gesagt, das EKEG hätte nicht zum Einsatz kommen können, um die Zahlungen zu stoppen.

Laut stenografischem Protokoll des Kärntner Hypo-U-Ausschusses vom 15. Juni 2011, das der APA vorliegt, sagte Peschorn auf die Frage, ob „wirklich alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft wurden, um die Bayerische Landesbank an ihre Pflichten zu erinnern“ wörtlich: "(...) Wir haben uns darum bemüht, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. (...) In der Öffentlichkeit wird jetzt diskutiert.

Da gibt es ja auch einige Einsager, die früher vielleicht auch Verantwortung in der Bank hatten, die Frage: Hätte man nicht die Liquidität in Kernkapital umwandeln können, also die von der BayernLB in der Bank belassen? Hätte hier nicht das Eigenkapitalgesetz zur Anwendung kommen können? Hätte man die Liquiditätsrückführung oder Einbehaltung, besser gesagt, nicht durch Maßnahmen rechtlicher Natur verhindern können?

All diese Fragen kann ich mit gutem Gewissen beantworten: Nein."

Eigenkapitalgesetz nun doch ausschlaggebend

Nun ist just das Eigenkapitalgesetz zum Rückzahlungsstopp angewendet worden, kritisierte Oppositionspolitiker Petzner, der auf die Wahrheitspflicht im Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages hinwies.

Später in der Befragung vom 15. Juni 2011 sagte Peschorn weiter, „Das Eigenkapitalersatzrecht kommt im Prinzip zur Anwendung oder konkreter wäre es zur Anwendung gekommen, wenn die Insolvenz eröffnet worden wäre über das Vermögen der Bank (über die Hypo, Anm.).“

Petzner verlangt Abberufung Peschorns

Für Petzner ein „völliger Blödsinn“. Grundsätzlich sei die Notverstaatlichung „zur Abwendung einer Gefährdung der Volkswirtschaft“ erfolgt, habe Peschorn damals zudem betont.

Petzner sagte dazu: „Peschorn soll sagen, ob er gelogen hat oder einfach zu deppert ist.“ Beides müsse eine Abberufung zur Folge haben. Petzner erwartete sich eine Stellungnahme Peschorns, eine Anzeige gegen diesen wegen Amtshaftung sei bereits fertig vorbereitet und werde überlegt.

"...als Anwalt der Republik einen Blödsinn verhandelt"

„Peschorn hat als Anwalt der Republik einen Blödsinn verhandelt“, sagte Petzner. Mit dem nunmehrigen Rückzahlungsstopp „klagt er sich doch selber“.

Den Rückzahlungsstopp begrüße das BZÖ, sagte Petzner, man fordere aber weiterhin eine Klage der Republik gegen die Bayern. Er bekräftigte seine Forderung nach einem Hypo-U-Ausschuss im Nationalrat.

Peschorn wittert Verleumdung

Peschorn, hat die Vorhalte von Petzner, er habe den Notverstaatlichungsvertrag der Kärntner Hypo vermasselt und im abgelaufenen Kärntner Hypo-U-Ausschuss eine Falschaussage getätigt, als „Verleumdung“ bezeichnet. Das berichtet die Tageszeitung „Kurier“ in ihrer Samstagsausgabe. „Es ist äußerst mühsam, wenn Personen fortgesetzt die Unwahrheit sagen“, wird Peschorn zitiert.

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