Koralmbahn: Baugenehmigung aufgehoben

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Baugenehmigung für den Kärntner Abschnitt der Koralmbahn aufgehoben. Es geht um fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen für Änderungen und Missachtung von Lärm-Grenzwerten. Vorerst gibt es aber keinen Baustopp.

Der Verwaltungsgerichtshof hob die Baugenehmigung für einen Teilabschnitt der Koralmbahn in Kärnten auf, das gab das Gericht in einer Pressemitteilung am Donnerstag bekannt. Konkret geht es um den Neubau des 19 Kilometer langen Abschnitts Mittlern-Althofen/Drau (Bezirke Klagenfurt-Land und Völkermarkt) der Hochleistungsstrecke Graz-Klagenfurt.

Bürgerinitiative erfolgreich

Bürgerinitiativen waren mit ihren Beschwerden bezüglich unzulässiger Lärmimmissionen erfolgreich. Anstatt sich an die Grenzwerte zu halten, die ein Sachverständiger im UVP-Verfahren als zwingend festgelegt hatte, hielt man sich an die (höheren) Mindeststandards der Schienenverkehrslärm-Verordnung (SchIV).

Das sei nicht zulässig, urteilten die Verwaltungsrichter. Außerdem hätten zwei kleinere Änderungen im Projekt einer ergänzenden Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft.

Albert Kreiner von der Infrastrukturabteilung des Landes: „Sondern es ist im UVP-Gesetz möglich, dass ein Jahr nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs weiter gebaut wird. Ich gehe davon aus, dass innerhalb dieses Zeitraums die ÖBB und das Verkehrsministerium die offenen Fragen geklärt haben werden.“ Das Land Kärnten sei hier nur Zuschauer, habe aber ein Interesse an der Umsetzung der Korlambahn und werde darauf drängen, dass die Verfahren so rasch wie möglich durchgeführt werden, so Kreiner.

ÖBB warten Verfahren ab

Unmittelbare Auswirkungen, wie eine Einstellung der Bautätigkeit, wird die Aufhebung der Baugenehmigung nicht haben, sagten auch die ÖBB. Jetzt müsse man das ergänzendes Verfahren abwarten, so ÖBB-Sprecher Christoph Posch. Dieses werde die beanstandeten Punkte abklären.

„Wir nehmen die Entscheidung des Höchstgerichts sehr ernst“, sagte Posch. Jetzt seien die Juristen am Zug, die das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sorgfältig prüfen würden. „Die Behörde wird jetzt ein neues Verfahren starten und wir sichern unsere enge Zusammenarbeit zu.“

Grüne: Erfreulich und logisch...

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Rolf Holub bewertete die Aufhebung der Baugenehmigung als „sehr erfreuliche Neuigkeiten und logische Folge“. Für den Grünen-Abgeordneten müssetn „eigenwillige juristische Interpretationen bei Bauvorhaben und Projekten in Kärnten“ endlich ein Ende haben.

„Es gibt durch diese Entscheidung des VwGH nun die Chance, dass in Zukunft alle Verfahren so abgeführt werden, dass die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürgern gewahrt werden“, sagte Holub.

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