Koralmbahn-Einspruch erfolgreich

Der Einspruch der Gemeinde Ruden gegen den Bau der Koralmbahn war erfolgreich. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Baubescheid für das acht Kilometer lange Stück zwischen St. Paul und Aich auf. Das Verfahren muss nun neu durchgeführt werden.

Wie der Klagenfurter Rechtsanwalt Gerhard Brandl am Mittwoch in einer Aussendung bekanntgab, hat der Verwaltungsgerichtshof der von ihm im Auftrag der Gemeinde Ruden eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid des Verkehrsministeriums stattgegeben.

Die Beschwerde betrifft den knapp acht Kilometer langen Einreichabschnitt St.Paul-Aich, laut Brandl wurde der Bescheid „wegen Rechtswidrigkeit infolge (teilweiser) Unzuständigkeit der belangten Behörde und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben“.

ÖBB: Keine Verzögerung der Gesamtbauzeit

Die Entscheidung des Höchstgerichts ist mit 15. Dezember 2011 datiert. Das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren muss nun neu, und zwar teilweise von einer anderen Behörde, der Eisenbahnbehörde des Landes, durchgeführt werden.

Laut ÖBB wird dies aber nicht zu einer Verzögerung der Gesamtbauzeit führen. Sämtliche laufenden Baustellenbereiche seien von dieser Aufhebung nicht betroffen.Der betroffene Bauabschnitt befinde sich nicht in einer „bauzeittechnisch kritischen Phase“ und werde erst in über zwei Jahren gestartet, so ÖBB-Sprecher Christoph Posch .

Koralmbahn beschäftigte Justiz mehrfach

Die Trasse der Koralmbahn beschäftigte die Justiz schon mehrfach. So hatte der VwGH im Jahr 2002 die Genehmigung für die Strecke zwischen Althofen an der Drau und Klagenfurt aufgehoben. Damals hatten die Höchstrichter befunden, dass zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei. Dies wurde nachgeholt, die Arbeiten wurden ein Jahr später wieder aufgenommen.

Im Dezember 2006 hatte die Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See den Verfassungsgerichtshof angerufen, blitzte damals aber ab. Im März 2010 legten mehrere Bürgerinitiativen gegen die eisenbahnrechtliche Genehmigung für den Abschnitt von Mittlern bis Althofen an der Drau Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Links: