UVS: Leinenpflicht nicht eindeutig

Nach einer Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten (UVS) ist die gesetzliche Leinenpflicht nicht eindeutig festgelegt. Ein Hundehalter berief gegen einen Strafbescheid und bekam nun Recht.

Im Landessicherheitsgesetz ist die Leinenpflicht für Hunde geregelt, allerdings wenig eindeutig. Und genau deshalb hat auch ein Richter des Unabhängigen Verwaltungssenates die Anzeige der Polizei gegen einen Hundebesitzer aufgehoben.

Breiter Spielraum für Vollziehung

UVS Urteil zu Leinenpflicht, Armin Ragoßnig, Präsident UVS Kärnten

ORF

Armin Ragoßnig, Präsident des UVS Kärnten.

Gemäß dem Urteil sind Hunde nur in frequentierten Zonen an die Leine zu nehmen. Der Präsident des UVS Kärnten, Armin Ragoßnig: "Es sind hier sehr unbestimmte Gesetzesbegriffe, die verwendet werden. Es geht da um Örtlichkeiten, die ‚erfahrungsgemäß von mehreren Menschen, Verkehrsmitteln oder anderen Dingen benützt werden‘.

Diese Gesetzesbestimmung lasse einen breiten Spielraum für die Vollziehung offen, sagte Ragoßnig.

Auch wenn die Entscheidung ein Einzelfall ist, viele Hundebesitzern rechnen sich jetzt gute Chancen aus, zu Unrecht bezahlte Strafgelder zurück zu bekommen. 50 Euro sind es im Erstfall, Wiederholungstäter zahlen das Doppelte.

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